Nach (oder in manchen Fällen sogar schon vor) dem eigentlichen Wohnungswechsel ist es wichtig die neue Adresse bei verschiedenen Stellen mitzuteilen. Damit stellst Du sicher, dass weder Deine Post verloren geht, noch dass Du in der neuen Wohnung ohne Internet oder mit überteuertem Strom dastehst – und Du eventuell Sonderurlaub für Deinen Umzug nehmen musst, um Deine Welt wieder in Ordnung zu bringen. Die Adressänderung sollte dementsprechend ein wichtiger Bestandteil Deiner Umzugsplanung sein.
Bei wem Du wegen einem Umzug Deine Adresse ändern musst – und wann die jeweilige Mitteilung zu erfolgen hat – das erfährst Du in diesem Beitrag. Außerdem haben wir für Dich eine “Adressänderung-Checkliste” plus eine Vorlage für einen Musterbrief “Adressänderung wegen Umzug” zum Herunterladen als PDF erstellt. Natürlich kostenlos und ohne jegliche Anmeldung oder Registrierung.
In diesem Kapitel haben wir Dir die wichtigsten Fragen beantwortet, welche bezüglich dem Ändern Deiner Adresse wegen einem Umzug auftauchen können. So kurz und bündig wie möglich – und hoffentlich genauso hilfreich. Falls Du zu einem bestimmten Thema weitergehende Informationen benötigst, findest Du diese in den meisten Fällen in anderen Beiträgen von uns.
Falls Du aufgrund eines Umzugs Deine Adresse ändern musst, dann gibt es dabei vor allem zwei Punkte zu beachten:
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Rechtzeitig ist dabei kein einheitlicher Begriff. Was in einem Fall zu früh ist, kann in einem anderen schon zu spät sein. Manche Stellen (wie z. B. Versorger und Dienstleister) solltest Du rund einen Monat vor dem eigentlichen Umzugstermin unterrichten. Bei anderen kann die Meldung wiederum erst nach dem erfolgten Umzug stattfinden – und Dir steht ab diesem Zeitpunkt eine bestimmte Frist zur Verfügung.
Damit Du keine wichtige Adressänderung (oder auch eine Frist für eine solche) vergisst, haben wir Dir im nächsten Kapitel eine Übersicht zu diesen zusammengestellt. Wir hoffen, dass diese hilfreich für Dich ist.
Wann Du eine Adressänderung genau mitteilen solltest, das hängt im Wesentlichen vom Empfänger von dieser ab. Bei manchen Stellen ist einige Zeit vor dem Umzug empfehlenswert, bei anderen erst nach diesem. Oder ist eine solche sowieso erst nach der erfolgten Übersiedlung möglich. Ein paar der wichtigsten Fristen (oder zumindest Richtwerte) haben wir Dir im Folgenden aufgelistet:
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.
Die Verlegung Deines Unternehmens als
an eine neue Adresse, musst Du notariell beglaubigt dem Handelsregister melden. Dieses passt in weiterer Folge Deine Firmendaten an. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Umzug in eine andere Stadt oder ein Bundesland erfolgt – oder ob der Standort innerhalb derselben Gemeinde verlegt wird.
Erfolgt die Meldung nicht innerhalb der üblichen Frist, kann ein Zwangsgeld im Rahmen von bis zu 5000 Euro verhängt werden. Eine Summe, welche Deine Umzugskosten nicht unwesentlich in die Höhe treiben kann.
Die Kosten für die Änderung einer Eintragung im Handelsregister variieren je nach Gesellschaftsform. Und teilweise auch nach dem Standort. Für eine Adressänderung fallen dabei im Durchschnitt zwischen 100 – 200 Euro an (in einzelnen Fällen sogarh bis zu 400).
Das Wohnsitz ummelden beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) ist in der Regel kostenfrei. Lediglich in einzelnen Kommunen wird eine Gebühr erhoben, welche sich zwischen 10 und 20 Euro belaufen kann.
Teuer kann es allerdings werden, falls Du Deine Adressänderung nicht rechtzeitig (innerhalb der Frist von zwei Wochen) bekannt gibst. Die Strafe bei verspäteter Ummeldung laut § 54 des Bundesmeldegesetzes beträgt bis zu 1000 Euro – oder in Extremfällen bis zu 50.000. Falls Du jedoch lediglich auf den Behördenweg vergessen hast und ein paar Tage später am Amt erscheinst, wirst Du in der Regel zwar keine Probleme bekommen. Achte jedoch trotzdem darauf, die Ummeldung innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums durchzuführen, um kein Risiko einzugehen.
Ähnlich der allgemeinen Um- bzw. Anmeldung am Einwohnermeldeamt kostet auch die Adressänderung im Personalausweis im Regelfall nichts – solange diese nur durch Modifikation (Aufkleber) Deines alten Ausweises erfolgt und Du keinen neuen beantragst. Üblicherweise wird am Amt beides gleichzeitig erledigt: Das Ummelden des Wohnsitz genauso wie die Adressänderung im Personalausweis.
Die Bekanntgabe der neuen Anschrift bei der Kfz-Zulassungsstelle (Umgangssprachlich: Straßenverkehrsamt) muss auch bei einem Umzug innerhalb des angestammten Wohnortes erfolgen – ein Umstand, welcher vielen Fahrzeuglenkern so nicht bewusst ist. Offizielle Frist gibt es für die Ummeldung zwar keine, sie sollte jedoch unverzüglich erfolgen.
Und verwaltungsrechtlich ist mit „unverzüglich“ eine Handlung ohne schuldhaftes Zögern gemeint. Die Strafe für eine verspätete Ummeldung liegt mit 15 (Wohnsitzwechsel) bzw. 40 Euro (Halterwechsel) allerdings im erträglichen Rahmen. Erst, falls Du mehr als 6 Monate verstreichen lässt, steigt das Bußgeld (Verwarnungsgeld) auf 100 Euro.
Am besten erledigt Du die Ummeldung Deines Kfz (Auto oder Motorrad) gleich bei der Adressänderung im Einwohnermeldeamt mit. Oftmals sind die Ämter sogar im gleichen Gebäude untergebracht, was Dir einen zusätzlichen Weg erspart. Manche Kommunen bieten in den Bürgerämtern sogar ein vereinfachtes Verfahren an, bei dem Wohnsitzes und Fahrzeug gemeinsam umgemeldet werden.
Für die reine Ummeldung (ohne Kennzeichenwechsel) benötigst Du lediglich:
Nur für den Fall, dass Du unbedingt auch über Deine Kennzeichen Deinen neuen Wohnort kundtun möchtest und diese demzufolge wechselst, benötigst Du zusätzlich:
Willst Du Dein Kfz durch eine Vertretung ummelden lassen, weil Du zum Beispiel während der Amtszeiten beruflich verhindert bist, dann sind dafür folgende Unterlagen notwendig:
Die reine Adressänderung im Fahrzeugschein ohne Kennzeichenwechsel kostet etwas über 10 Euro. Dies trifft solange zu, solange noch Platz in diesem für einen Neueintrag besteht. Sprich kein neuer ausgestellt werden muss. Die Neuausstellung ist nicht bundesweit geregelt und beläuft sich zwischen 11 und 50 Euro. Für einen Kennzeichenwechsel kommen dann noch einmal etwas über 40 Euro hinzu. Um die 35 für die Kennzeichen selbst, sowie zwischen 6 (Vor-Ort-Kauf) und 10 Euro (Online-Kauf) für die Umweltplakette.
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Um nach einem Umzug Deine Adresse bei der deutschen Rentenversicherung zu ändern, gibt es verschiedene Wege:
Um der Familienkasse Deine neue Anschrift mitzuteilen hat die Bundesagentur für Arbeit ein elektronisches Formular mit dem Namen “Veränderungsmitteilung” bereitgestellt. Dieses füllst Du online aus, um es danach
Um Deine Adressänderung mitzuteilen, stehen bei manchen Kassen Online-Formulare zur Verfügung. Bei anderen kannst Du die Änderungen im Mitgliederbereich direkt selbst vornehmen. Bis zur Zusendung Deiner neuen Versicherungskarte ist allerdings weiterhin die alte gültig. Normalerweise sollten Dir für diesen Vorgang jedoch keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Obwohl Du den BAföG-Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung (AfA) abgegeben hast, musst Du danach jegliche Änderung Deiner Stammdaten (wie Deiner Adresse) dem Bundesverwaltungsamt mitteilen. Dieses ist nämlich für die Rückforderung des Darlehensanteils Deiner Förderung zuständig. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob sich Deine Adresse aufgrund eines Umzugs oder einer Umbenennung des Straßennamens ändert.
Falls Du Deine Adressdaten nicht änderst und das Bundesverwaltungsamt in weiterer Folge Deine Wohnsitz erheben muss, um Dir den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zusenden zu können, erhebt es dafür eine zusätzliche Gebühr von 25 Euro.
Deine neue Anschrift (oder auch Namensänderung) kannst Du dabei über das Onlineformular „Stammdatenänderung“ des BAföG-Online-Portals mitteilen. Damit Deine Änderung richtig zugeordnet werden kann, musst Du Deine Fördernummer mit angeben. Diese findest Du in Deinem BAföG-Bewilligungsbescheid, welchen Du vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hast. Beachte dabei, dass eventuell unterschiedliche Fördernummern (z.B. bei Bachelor und Master) vorhanden sein können.
Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) muss in jedem Haushalt entrichtet werden: Unabhängig von der Anzahl, der in diesem wohnhaften Personen – oder gar des Vorhandenseins von Empfangsgeräten. Falls Du an Deiner alten Adresse der Beitragszahler warst und dies auch an Deiner neuen sein wirst, dann musst Du die Adressänderung an den ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Beitragsservice melden.
Falls Du das nicht machst, wirst Du damit den Zahlungen trotzdem nur für begrenzte Zeit entgehen, da die Gebührenstelle Ihre Daten mit denen der Einwohnermeldeämter abgleicht. Und ja – mit denen von allen. In ganz Deutschland. Somit kommt sie so sicher wie das Amen im Gebet früher oder später an Deine neue Adresse.
Ein Nachsendeauftrag wird benötigt, wenn sich die Adresse verändert – wie es zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel der Fall ist. Damit wird sichergestellt, dass die Post an der neuen Anschrift ankommt. Grundsätzlich ist die Nachsendung für nahezu alle gängigen Briefsendungen möglich: Egal, ob
Bis zum Ablauf der Nachsendung sollte es Dir möglich sein, bei allen relevanten Stellen die Postadresse ändern.
Vorsicht gilt bei Zeitschriften oder Zeitungen, bei denen die Lieferung durch ein Abo erfolgt. Werden sie per Post zugesendet, gilt der Nachsendeauftrag ebenso. Bei einer Lieferung durch eigene Zusteller ist es wichtig, den Verlag über die neue Anschrift zu informieren. Auch unadressierte Werbungen oder Postwurfsendungen werden nicht nachgesendet – was aber eventuell gar kein Fehler ist.
Neben dem Nachsendeauftrag bietet die Deutsche Post einen weiteren Service an. Mit der Umzugsmitteilung erfahren wichtige Vertragspartner von Deiner neuen Anschrift. Dazu gehören beispielsweise
Die Beantragung ist einfach: Die Umzugsmitteilung kann ganz einfach zusammen mit dem Nachsendeauftrag gebucht werden, indem im Formular bei „Mit Umzugsmitteilung“ ein Häkchen gesetzt wird. Die Post prüft damit in ihrer Datenbank die teilnehmenden Vertragspartner und tauscht sie durch die neue Adresse aus. Unternehmen können diese abfragen – müssen aber nicht. Die Umzugsmitteilung minimiert
Beides ist somit sehr praktisch, sowohl der Nachsendeauftrag als auch die Umzugsmitteilung als Ergänzung. Die Umzugsmitteilung kann außerdem genauso unabhängig von einem Nachsendeauftrag beantragt werden. Die Kosten für einen Nachsendeauftrag hängen von der Laufzeit ab, genauso wie davon, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Kunden handelt. Der günstigste Preis beläuft sich auf rund 27 Euro, der teuerste auf 70. Die Umzugsmitteilung hingegen ist kostenlos.
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Falls Du Online-Banking nutzt, dann geht das in der Regel ganz einfach über dieses. Einfach einloggen und unter Deinen “persönlichen Einstellungen” oder “Nutzereinstellungen” die Adressänderung vornehmen.
In der folgenden Liste siehst Du auf einen Blick wo Du Deinen Umzug überall melden bzw. Deine Adresse ändern musst.
Hier kannst Du Dir die Adressänderung-Checkliste als PDF herunterladen (selbstverständlich kostenlos und ohne Anmeldung)
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Zum Abschluss findest Du hier noch einen Vordruck dazu, wie Du eine Adressänderung schreibst, um diese danach als E-Mail oder Brief verschicken zu können. Hier die Muster-Vorlage für eine Adressänderung wegen Umzug als PDF herunterladen.
Damit wären wir am Ende unseres Beitrags „Adressänderung: Wo überall einen Umzug melden“ angelangt. Wir hoffen, dass die von uns gesammelten Informationen hilfreich für Dich sind und wünschen Dir alles Gute für Deinen Wohnungswechsel. Hier findest Du übrigens die schönsten (sowie auch ein paar lustige) Sprüche zum Thema Umzug und Neuanfang. Außerdem laden wir Dich dazu ein: