ᐅ Einwohnermeldeamt 🏢 Alles Wissenswerte zu Meldepflicht und Meldefristen! 🗓️

ᐅ Einwohnermeldeamt 🏢 Alles Wissenswerte zu Meldepflicht und Meldefristen! 🗓️

Im Rahmen von Deinem Umzug steht zwingend das Ummelden an. Hierbei ist es irrelevant, ob Du nur ein paar Straßen weiter oder in eine andere Stadt ziehst. In Deutschland herrscht Meldepflicht, sodass Du Deine An- oder Ummeldung am neuen Wohnsitz zwingend auf die Checkliste für die Umzugsplanung setzen solltest. Achte dabei im Besonderen darauf, alle Fristen einzuhalten, da eine nicht erfolgte oder zu späte Ummeldung mit Bußgeldern von bis zu 1.000 EUR geahndet werden kann. In diesem Beitrag erfährst Du, wo und wie Du Dich korrekt um- oder anmeldest – und warum der Weg zum Einwohnermeldeamt bei jedem Wohnungswechsel erforderlich ist!

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Falls Du Dich gerade fragen solltest „Wo melde ich mich um?“. Dann lautet die Antwort darauf: Am Einwohnermeldeamt. Was es dabei zu beachten gibt – welche Dokumente Du brauchst und welche Fristen gelten – das erfährst Du in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis:

      1. Was ist das Einwohnermeldeamt (und welche Aufgaben hat es)?
        1. Welche Informationen darf das Einwohnermeldeamt herausgeben?
      2. Wo muss ich nach dem Umzug den neuen Wohnsitz anmelden bzw. ummelden?
        1. Muss man sich beim Umzug abmelden?
        2. Welches Einwohnermeldeamt ist für mich zuständig?
        3. Ab wann kann man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden?
        4. Was braucht man zum Ummelden beim Einwohnermeldeamt?
        5. Welche Änderungen gibt es beim Wohnsitz ummelden aufgrund von Corona?

1. Was ist das Einwohnermeldeamt (und welche Aufgaben hat es)? 🏢

Beim Einwohnermeldeamt handelt es sich um eine kommunale Behörde, welche die Meldepflicht umsetzt und sich als Anlaufstelle für Bürger versteht. In größeren Städten kannst Du Dich teilweise genauso beim Bürgerservice anmelden, der in einzelnen Stadtteilen als Außenstelle der Meldebehörde zu finden ist. Auf diese Art und Weise kannst Du Dir den Weg zur Hauptstelle ersparen.

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Neben der An- und Ummeldung Deines Wohnsitzes sind die Meldebehörde und das Bürgeramt auch für die Ausstellung neuer Reisepässe und Personalausweise zuständig. Grundsätzlich beschäftigt sich die Behörde mit allen Fragen und Anliegen, die mit dem Einwohnermeldewesen im Zusammenhang stehen. In Kleinstädten und Kommunen befindet sich das Einwohnermeldeamt meist direkt im Rathaus. In Großstädten sowie als zuständige Stelle für einen Landkreis sitzt die Behörde häufig in einem separaten Gebäude.

1.1 Welche Informationen darf das Einwohnermeldeamt herausgeben? 🔏

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Viele Umzügler wundern sich, wie und warum sie kurz nach ihrem Einzug in der neuen Wohnung unmittelbar Post von der GEZ erhalten – und das, obwohl sie noch gar nicht dazu gekommen waren, den Rundfunkbeitrag umzumelden. Das Einwohnermeldeamt ist berechtigt, Adressen in Form der einfachen Auskunft herauszugeben. Auskunft erhalten alle

  1. öffentlichen Stellen,
  2. Banken
  3. und Unternehmen.
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Das Einwohnermeldeamt ist dazu befugt, Deine Adressinformationen in Form einer einfachen Auskunft herauszugeben. Öffentliche Institutionen, Firmen und Banken können diese jederzeit erfragen. Privatpersonen prinzipiell ebenfalls, allerdings kannst Du gegenüber diesen um eine Auskunftssperre ansuchen.

Aber auch Privatpersonen können beim Meldeamt theoretisch Wohnadressen erfragen und diese gegen eine geringe Gebühr erhalten. Während Du gegen die Meldung Deines Umzugs bei der GEZ keinen Widerspruch einlegen kannst, bist Du allerdings berechtigt, eine Auskunftssperre für Privatpersonen zu erteilen. In diesem Fall bist Du jedoch in der Pflicht, eine Gefährdung oder einen anderen triftigen Grund für die Verweigerung der Datenherausgabe zu benennen.

Tipp: Solltest Du aus persönlichen Gründen eine Herausgabe Deiner Daten ablehnen, stelle den diesbezüglichen Antrag beim Einwohnermeldeamt schriftlich. Eine komplette Datensperre, die für Behörden und für Inkassodienstleister gilt, kannst Du im Regelfall nicht erwirken. Aber Du kannst vermeiden, dass sich Privatpersonen nach Dir erkundigen und in Windeseile Deine neue Anschrift erfahren.

Die Auskunftssperre ist vor allem dann wichtig, wenn Dein Umzug zum Beispiel darauf beruht, dass Du Dich an Deinem früheren Wohnort nicht mehr sicher gefühlt hast. In diesem Fall wäre die Herausgabe Deiner Daten durch das Einwohnermeldeamt ein folgenschwerer Eingriff in Deine Privatsphäre, dem Du vorbeugen kannst. Ehrlichkeit im Bezug auf die Gründe ist notwendig, da die Auskunftssperre nur in Einzelfällen erfolgt.

2. Wo muss ich nach dem Umzug den neuen Wohnsitz anmelden bzw. ummelden? 🗃️

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Die Anmeldung oder Ummeldung nimmst Du am Einwohnermeldeamt oder dem für Deinen Wohnbzirk zuständigen Bürgeramt / Bürgerservice vor. Welche Meldebehörde für Dich zuständig ist, hängt von Deiner neuen Adresse ab. Da in Deutschland Meldepflicht besteht, solltest Du diese Aufgabe nach dem Wohnortwechsel nicht vergessen und damit ausschließen, einen empfindlichen Bußgeldbescheid zu erhalten.

Das Meldeformular kannst Du zwar online ausfüllen – die persönliche Vorsprache bei der Behörde ist jedoch immer verpflichtend, da die Adressänderung nicht nur im Melderegister sondern auch auf Deinem Personalausweis vorgenommen wird. Dies sorgt dafür, dass Du

  • fortan amtliche Post an Deine neue Anschrift erhältst,
  • Dich bei Versorgern, Dienstleistern oder der Post ummelden
  • und Deine neue Adresse inklusive Verifizierung per Ausweis bekannt geben kannst.

Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.

2.1 Muss man sich beim Umzug abmelden? 📨

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Eine Abmeldung ist bei Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig. Ziehst Du – wie es üblich ist – nahtlos von einer Wohnung in die nächste, reicht die Ummeldung aus. Da die Einwohnermeldeämter bundesweit vernetzt sind, erfolgt die Abmeldung bei der bisher zuständigen Meldebehörde im Zuge von dieser automatisch. Hast Du vorher im Ausland gelebt, solltest Du von der dort für Dich zuständigen Behörde eine Bescheinigung über den ehemaligen Wohnsitz und Deine Abmeldung vorlegen.

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Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland musst Du Dich nicht zuerst bei Deinem bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden – und dann bei Deinem neuen wieder anmelden. Da diese deutschlandweit miteinander vernetzt sind, erfolgt die Adressänderung durch die Ummeldung (an Deinem neuen Wohnort) automatisch für alle Amtsstellen.

2.2 Welches Einwohnermeldeamt ist für mich zuständig? 🤔

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Über den Online-Behördenfinder kannst Du das für Deinen neuen Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt ermitteln. Wie bereits angesprochen, verändert sich bei Umzügen innerhalb einer Stadt nichts. Du musst lediglich die neue Anschrift bei der Meldebehörde bekanntgeben. Bist Du unschlüssig oder willst nicht lange nach der für Dich zuständigen Behörde suchen, kannst Du genauso bei Deinem bisherigen Meldeamt anrufen und um Auskunft bitten.

In den meisten Fällen erfährst Du auch vom neuen Vermieter oder dessen Makler, wo sich das Einwohnermeldeamt für Deinen neuen Wohnort befindet. Wer von der Stadt aufs Land zieht, wird im Rathaus der Gemeinde fündig und wird erstaunt sein, wie schnell und unkompliziert die Ummeldung von Statten geht.

Tipp: In Großstädten empfiehlt es sich, einen Termin bei der Meldebehörde zu vereinbaren, da Du sonst leicht mit mehrstündigen Wartezeiten rechnen kannst.

2.3 Ab wann kann man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden? 🗓️

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Der früheste Termin für die Ummeldung ist das Einzugsdatum laut Mietvertrag. Ab diesem Tag beginnt die 14-tägige Frist, innerhalb der Dein Besuch beim Meldeamt erfolgen muss. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich – und bei einer späteren kann das Versäumnis teuer werden. Für die Anmeldung benötigst Du zwingend die Wohnungsgeberbestätigung, welche Dir Dein neuer Vermieter ausstellen muss. Eine Anmeldung ohne die Vermieterbescheinigung ist durch das neue Meldegesetz nicht mehr möglich. 

Die Bescheinigung belegt, dass Du tatsächlich an der Adresse wohnen wirst. Der Vermieter sollte eine Vorlage für die Bescheinigung haben. Ansonsten kannst Du Dir die Vermieterbescheinigung hier als PDF herunterladen (natürlich kostenlos und ohne Anmeldung). Bei Untermietverhältnissen gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber.

Ziehst Du in Deine eigenen vier Wände, musst Du einen Nachweis Deiner Eigentümerschaft erbringen. Das kann eine Kopie des Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags der Immobilie sein. Da die Frist mit 14 Tagen sehr kurz ist, solltest Du Dich hierbei rechtzeitig um die Beschaffung der Dokumente kümmern.

2.4 Was braucht man zum Ummelden beim Einwohnermeldeamt? 📋

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Du benötigst

  1. einen gültigen Personalausweis,
  2. das ausgefüllte Meldeformular (erhältlich auf der Webseite, des für Dich zuständigen Meldeamts)
  3. und die Vermieterbescheinigung (von Deinem Vermieter oder dem Immobilienmakler).

Im Meldeformular trägst Du die bisherige Anschrift und Deine neue Adresse, sowie alle mit Dir zusammen einziehenden Personen ein. Im Falle eines Familienumzugs reicht es, wenn eine der erwachsenen Person das Formular ausfüllt, unterschreibt und alle anderen Familienmitgleider mit anmeldet.

Hinweis: Auch Deine Reisepass musst Du mit aufs Einwohnermeldeamt nehmen, um in diesem Deine Adressänderung vornehmen zu lassen.

2.5 Welche Änderungen gibt es beim Wohnsitz ummelden aufgrund von Corona? 😷

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Behörden – darunter auch das Einwohnermeldeamt – haben derzeit keine regulären Öffnungszeiten. Wer sich ummelden möchte, vereinbart online oder telefonisch einen Termin. Viele Kommunen haben die Anmeldemodalitäten geändert und bieten Dir nun die Möglichkeit, Deiner Meldepflicht auch online oder per Post nachzukommen. Wissenswert ist jedoch, dass die Frist der Anmeldung deshalb nicht geändert wurde.  Das heißt für Dich, dass Du nach wie vor innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug reagieren und Dich beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden musst.

Besteht die Möglichkeit hierfür online, füllst Du die auf der Homepage des Meldeamtes bereitgestellten Dokumente aus und lädst die Vermieterbescheinigung sowie Deinen Personalausweis als Anhang hoch. Optional kannst Du den konventionellen Postweg wählen und das Formular sowie die Kopien der Dokumente im versicherten Brief abschicken.

Präsenzvorsprachen bei der Einwohnermeldebehörde sind derzeit nur per Terminvergabe möglich. Du kannst dazu auf der Homepage der zuständigen Behörde einen freien Termin im Kalender buchen. Schreibe Dir die Buchungsnummer heraus, da diese neben Deinem Namen für den Einlass ins Meldeamt erforderlich ist. Sollte es bei Deiner zuständigen Behörde die Chance auf eine Online-Ummeldung geben, ist dieser Weg bei einem Umzug während Corona die unkomplizierteste und einfachste Methode. 

Die Adressänderung in Deinem Personalausweis oder Reisepass erfordert allerdings einen persönlichen Besuch beim Einwohnermeldeamt. Die Fristen sind hierbei jedoch nicht so streng, sodass Du Dir auch etwas mehr als die für die Ummeldung vorgeschriebenen 14 Tage Zeit lassen kannst.

Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers zum Thema „Einwohnermeldeamt: Alles Wissenswerte zu Meldepflicht und Meldefristen.“ angelangt. Wir hoffen, dass wir alle Deine Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlasse uns gerne ein Kommentar oder schreibe uns eine Mail.

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