Als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer müssen Sie beim Umzug einen weiteren Punkt auf Ihrer Ummelden-Checkliste notieren. Sie müssen nicht nur Ihren Wohnsitz ummelden, sondern eventuell genauso Ihr Gewerbe. Denn sollte sich die Anschrift von dessen Betriebsstätte ebenfalls verändern, ist eine Ummeldung oder Abmeldung und Neuanmeldung beim jeweils zuständigen Gewerbeamt nötig. Das ist beispielsweise ebenso der Fall, falls Sie im Homeoffice arbeiten. In diesem Fall ändert sich mit dem Wohnungswechsel nämlich nicht nur Ihre private Anschrift – gleichzeitig wird auch Ihr Gewerbe an einen neuen Standort verlegt. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was es zum Thema „Gewerbe ummelden“ zu wissen gibt, damit Sie weder (vermeidbare) Probleme mit dem Finanz- noch dem Gewerbeamt bekommen.
Ob eine Ummeldung ausreicht, oder ob Sie das Gewerbe neu anmelden müssen, hängt davon ab, ob es aufgrund des Umzugs zu einer Zuständigkeitsveränderung kommt. Fakt ist, dass Sie bei jeder Veränderung der Betriebsanschrift eine Mitteilung beim Gewerbeamt einreichen müssen. Verziehen Sie in einen anderen Zuständigkeitsbereich, ist eine Anmeldung nötig und die Ummeldung reicht nicht aus.
Immer mehr gewerbliche Tätigkeiten werden im Homeoffice ausgeübt. Hier besteht schon eine Verpflichtung zur Gewerbeummeldung, falls sich Ihr Wohnsitz – und damit auch der Firmensitz – ändert. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland (und damit in einen anderen Zuständigkeitsbezirk), melden Sie zwar sich um – Ihr Gewerbe müssen Sie jedoch am neuen Standort neu anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Firmensitz wird im Regelfall durch das nun für Sie neu zuständige Gewerbeamt automatisch vorgenommen.
Nach der Gewerbeordnung GewO, die Ihre Gewerbefreiheit regelt und bestimmt, sind Sie im Falle der Gründung einer Zweigniederlassung oder dem Standortwechsel des Gewerbes verpflichtet, eine Um- oder Anmeldung vorzunehmen. Jedes steuerpflichtige Gewerbeunternehmen ist beim Gewerbeamt mit einer festen Adresse registriert. Sobald sich die Anschrift verändert (oder eine neue hinzukommt), müssen Sie das Ummeldeformular ausfüllen und dem Gewerbeamt die neue Betriebsanschrift mitteilen. Ziehen Sie innerhalb der Zuständigkeit von diesem um, handelt es sich um eine Ummeldung. Verzieht Ihre Betriebsstätte (oder Sie mit dieser) in einen neuen Zuständigkeitsbereich, müssen Sie in diesem eine Neuanmeldung vornehmen.
Verbleibt Ihr Hauptgewerbe am angestammten Standort und Sie ziehen mit einer Zweigniederlassung um, ist deren Um- Bzw. Neumeldung ebenfalls eine gesetzliche Verpflichtung, der Sie als Gewerbetreibender nachkommen müssen. Gründen Sie eine solche, müssen Sie sie anmelden – lösen Sie sie auf, muss eine Abmeldung erfolgen.
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Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt, das für die Anschrift Ihres Firmensitzes zuständig ist. Ausschlaggebend ist daher nicht Ihr Wohnsitz, sondern die Adresse der Betriebsstätte, an der Sie steuerlich erfasst sind und Einkünfte erzielen. Wo sich die zuständige Gewerbemeldestelle befindet, können Sie bei Ihrem Umzug direkt beim Bürgeramt oder im Einwohnermeldebüro erfahren. Oder auch online über den Behördenwegweiser des BMWI.
Übrigens: Um ein Gewerbe anzumelden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis und Ihre Steueridentifikationsnummer vorlegen.
Mit der Gewerbeanmeldung eröffnen Sie Ihren Betrieb offiziell – und legen den Grundstein zu seiner steuerlichen Erfassung. In weiterer Folge müssen Sie an die Kommune oder Stadt, in der Sie tätig sind, unter den gegebenen Voraussetzungen Gewerbesteuer entrichten. Ob und in welcher Höhe Sie auf den Gewerbebetrieb Steuern zahlen, hängt vom Jahresertrag und von Ihrer Unternehmensform ab. Kleingewerbe und selbstständige Gewerbebetriebe mit geringen Umsätzen erhalten im Regelfall einen Steuerbescheid mit der Gewerbesteuerpflicht Null.
Nein. Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie bei dem für Ihre Betriebsstätte zuständigen Amt vor. Befindet sich Ihr Gewerbebetrieb an einer zu Ihrer Wohnadresse alternativen Anschrift, ist die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Firmensitz haben. Je nach Größe der Stadt oder Kommune, kann das Gewerbeamt
Allerdings sollten Sie wissen, dass Sie mehrere Gewerbe gleichzeitig – also parallel laufend – anmelden können. Beziehen Sie Ihre Einnahmen aus verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten mit Gewerbeanmeldungspflicht, müssen Sie bei einem Umzug alle diese separat ummelden bzw. sie neu anmelden. Welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie wie bereits erwähnt im Internet über den Behördenwegweiser oder bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde.
Selbst unter Ehepartnern ist die Übertragung eines Gewerbebetriebs nicht ohne Weiteres möglich. Die gesetzliche Regel besagt, dass Sie einen Inhaberwechselvertrag abschließen und sich die Betriebsmittel oder Waren des Gewerbes gegenseitig „verkaufen“ müssen. Natürlich kann der Verkauf ohne eine Zahlung von Geldern abgewickelt werden, wenn Sie zum Beispiel einen Inhaberwechsel mit Ihrem Ehepartner planen.
In diesem Fall müssen Sie jedoch das bestehende Gewerbe abmelden – und der neue Inhaber (Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau) meldet ein neues an. Die Antragsverfahren sind dabei weder zeit- noch kostenintensiv – Abmeldung und Neuanmeldung können ohne Schwierigkeiten beim jeweils zuständigen Gewerbeamt vorgenommen werden.
Die vergessene Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach GewO dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 EUR geahndet werden – vergessen Sie also nicht diesen Punkt ganz weit oben in Ihrer Umzugsplanung zu notieren. Für die Ummeldung gibt es eigentlich keine Frist, da sie ab dem Tag des Betriebs Ihres Gewerbes am neuen Standort erfolgen muss. Allerdings drücken die Gewerbeämter je nach Kommune und Region ein Auge zu, wenn Sie sich drei Wochen oder auch zwei Monate später ummelden. Eine rückwirkende Ummeldung ist nämlich bis zu 60 Monate lang möglich.
Allerdings müssen Sie bei einer derartigen Fristüberschreitung wie bereits erwähnt eventuell mit einem höheren Bußgeld rechnen – und vor allem damit, dass Sie fortan beim Gewerbeamt unter besonderer Beobachtung stehen. Anders als bei der vergessenen Gewerbeanmeldung zahlen Sie bei einer versäumten Ummeldung Gewerbesteuern – doch leider an die falsche, für Ihre Betriebsstätte nicht zuständige, Stelle. Oftmals wird hier in weiterer Folge zwar eine kulante Lösung gefunden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Gewerbeummeldung bewusst aufschieben sollten.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Ihre Vertragspartner automatisch über Ihre Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch haben Sie keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergessen niemand zu benachrichtigen und ersparen sich neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Sollten Sie noch Fragen zu unserem Service haben, können Sie hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.
Ihr Gewerbeschein ist auf den Sitz Ihre Betriebsstätte ausgestellt. Verändert sich diese, müssen Sie Ihre Adresse ummelden und beim zuständigen Gewerbeamt die neue Anschrift hinterlegen. Auf der Website der für Sie zuständigen Behörde finden Sie das entsprechende Formular, das Sie downloaden und als PDF ausfüllen können. Da Ihre persönliche Unterschrift nötig ist, drucken Sie den ausgefüllten Bogen aus und unterzeichnen ihn von Hand.
Beachten Sie, dass die Ummeldung des Gewerbes auch mit einer Meldung beim Finanzamt einhergeht. Bei Ihnen ändert sich die Anschrift, aber für Ihre Betriebsstätte ist das gleiche Finanzamt wie bisher zuständig? Dann reicht es, wenn Sie die Adressänderung beim Gewerbeamt bekanntgeben und dies in weiterer Folge beim Finanzamt mit Ihrem neuen Gewerbeschein belegen.
Sie benötigen zuerst einmal das bereits erwähnte (und vollständig ausgefüllte) Formular zur Gewerbeanmeldung, in dem Sie alle notwendigen Angaben der Wahrheit gemäß eintragen. Um die Gewerbeummeldung vorzunehmen, müssen Sie Ihre Identität mit Ihrem Personalausweis, einem Reisepass mit Lichtbild oder einem anderen amtlichen Dokument verifizieren. Falls Sie das Gewerbe nicht allein führen, benötigen Sie eine Vollmacht (Vertretungsberechtigung) der anderen Gewerbetreibenden, die nicht mit Ihnen persönlich beim Gewerbeamt erscheinen. Die Ummeldung wird nur vorgenommen, falls Sie alle Dokumente vollständig vorlegen.
Die Preise variieren von Ort zu Ort – und damit von Gewerbeamt zu Gewerbeamt. In Großstädten können die Kosten für eine Gewerbeummeldung bis zu 50 EUR betragen. In ländlichen Regionen und kleineren Kommunen liegen die Kosten darunter, sodass Sie für die Ummeldung der Betriebsstätte zwischen 10 und 30 EUR bezahlen. Im Regelfall unterscheiden sich die Gebühren einer Gewerbeummeldung nicht von den Kosten, die für eine Neuanmeldung einer Betriebsstätte anfallen.
Viele Gewerbeämter bieten die Online-Ummeldung bereits standardmäßig an. Spätestens seit Corona und den Folgen des Lockdowns haben auch kleinere Kommunen nachgezogen und eine Möglichkeit geschaffen, Ihnen die Gewerbeummeldung oder -anmeldung digital zu ermöglichen. Sie müssen daher keine Frist versäumen, da eine persönliche Vorsprache nicht nötig ist.
Nachdem Sie (während Corona) umgezogen sind und bevor Sie am neuen Standort gewerblich aktiv werden, nehmen Sie die Ummeldung digital vor. Ihre Ausweisdokumente können Sie per Upload ans Gewerbeamt übermitteln. Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, Ihre Gewerbeummeldung mit Handunterzeichnung auf dem regulären Postweg vorzunehmen und das ausgefüllte Dokument in einem Kuvert ans Gewerbeamt zu senden.
Grundsätzlich müssen Sie ein Nebengewerbe ebenso ummelden, wie Sie dies bei einem hauptberuflichen Gewerbe tun würden. Vorab sollten Sie sich außerdem darüber informieren, worin sich die Unterschiede der Nebentätigkeit und dem Kleingewerbe begründen. Und in welche der beiden Kategorien Sie schlussendlich fallen:
Im Bezug auf die Ummeldung (wenn Sie mit Ihrer Nebentätigkeit umziehen oder sich deren Firmenanschrift ändert), unterscheiden sich die Verpflichtungen demzufolge nicht von einer hauptberuflichen Tätigkeit. Sie ist notwendig und basiert auf denselben Gesetzen und Verordnungen (inklusive Fristen).
Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers zum Thema „Gewerbe ummelden: Was gibt es beim Umzug eines steuerpflichtigen Unternehmens zu beachten?“ angelangt. Wir hoffen, dass wir all Ihre Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlassen Sie uns gerne ein Kommentar oder schreiben uns eine Mail.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Ihre Vertragspartner automatisch über Ihre Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch haben Sie keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergessen niemand zu benachrichtigen und ersparen sich neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Sollten Sie noch Fragen zu unserem Service haben, können Sie hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.