Bei einem Umzug bewahrt eine ordentliche Umzugsplanung davor, wichtige Ab- oder Ummeldungen zu vergessen. Wer über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt werden muss, sollte nach abnehmender Wichtigkeit gereiht auf der „Adressänderung-Checkliste“ stehen. Ziemlich weit oben steht hier der Betragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (der Rundfunkbeitrag oder früher die GEZ). So wie früher die Zahlung von GEZ-Gebühren Pflicht war, gilt dies nun für den Rundfunkbeitrag, in welchen diese überführt wurden. Diesen muss jeder Haushalt unabhängig von Gerätebesitz und Leistungsnutzung entrichten. Deshalb ist die GEZ ummelden bei einem Umzug unerlässlich.
Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, die laut Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tätig sind. Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der durch Zustimmungsgesetze aller 16 Landesparlamente zu anwendbarem Recht im jeweiligen Bundesland erklärt wurde. Die Bestimmung der Höhe der Beiträge und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt.
Mit August 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro (6,12 ermäßigt). Mit diesen Beiträgen (im Jahr 2020 immerhin 8,11 Milliarden Euro) finanzieren sich 22 Fernseh- und 67 Radiosender sowie eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern zu rund 80 Prozent. Damit wird diesen Unabhängigkeit und Planungssicherheit geboten – und sie sind des Weiteren in der Lage ein vielfältiges und informatives Programm anzubieten.
Eine Anmeldung des Rundfunkbeitrags hat für alle Geräte zu erfolgen, die dem Fernseh-, Radio- und / oder Internetempfang diesen. Sprich Radio, Fernseher und Computer. Genauso beitragspflichtig sind Autoradio und Navigationsgerät. Als Privatperson musst Du für Dein Auto übrigens keinen gesonderten Beitrag entrichten. Falls Du ein Unternehmen besitzt (oder gar eine Autovermietung), dann trifft dies sehr wohl zu.
Übrigens: Der Rundfunkbeitrag ist geräteunabhängig und muss so oder so einmal pro Wohnung entrichtet werden. Sprich, ob ein Radio, Computer oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle.
Der hauptsächliche Unterschied zwischen der GEZ-Gebühr und dem Rundfunkbeitrag (dem ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Beitragsservice) beruht auf den Forderungsmodalitäten. Während die alte, heute nicht mehr gültige, GEZ-Gebühr nur Personen mit einem Fernseher oder einem Radio betraf, ist der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Besitz eines Gerätes zu entrichten.
Die eigentliche GEZ wurde nicht pro Haushalt, sondern pro Kopf und damit pro Zuschauer / Zuhörer eingefordert. Beim Rundfunkbeitrag zahlt ein Haushaltsmitglied, während alle anderen Mitbewohner nicht zur Kasse gebeten werden. Bei einem Wohnungswechsel mit Adressänderung ändert sich nichts an der Zahlungspflicht, so dass der Umzug lediglich mitgeteilt werden muss.
Die Bezeichnung GEZ hat sich im Volksmund durchgesetzt. Wenn von der Gebühreneinzugszentrale die Rede ist, weiß jeder Bundesbürger, was damit gemeint ist. Die richtige Bezeichnung lautet allerdings Beitragsservice, da die geforderte Summe nicht als Gebühr, sondern als Beitrag eingestuft wird.
Wie mit dem Rundfunkbeitrag bei einem Wohnungswechsel zu verfahren ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob (und wie) sich die Wohnsituation am neuen Wohnort verändert. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Was der Unterschied zwischen GEZ anmelden, ummelden und abmelden ist, das erfährst Du im folgenden Kapitel.
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Eine Anmeldung ist nötig, sobald ein eigener Hausstand gegründet wird. (Übrigens: In diesem Fall sollte auch an den Abschluss einer Hausratsversicherung gedacht werden). Das kann wie bereits erwähnt beim Auszug von den Eltern, welche die Rundfunkgebühr entrichten, oder nach einer Trennung / Scheidung der Fall sein. War bisher der Ehepartner beitragspflichtig und man lebt danach allein, führt dieser Umstand automatisch zur Anmeldung der Öffentlich-Rechtlichen, sprich der ehemaligen GEZ.
Ziehen mehrere Personen zusammen in eine Wohnung, sollte man sich vorab einigen, wer die Anmeldung vornimmt und als Beitragszahler geführt wird. Von Seiten des Einwohnermeldeamts aus werden alle in den Haushalt gezogenen Personen gemeldet, so dass jedes Haushaltsmitglied einen Bescheid über den Beitrag bekommt.
Falls Du Dich fragen solltest, ab wann (oder wie schnell) Du in einer neuen Wohnung die GEZ anmelden musst, dann lautet die Antwort: „Grundsätzlich gar nicht.“. Prinzipiell kann man genauso gut auch einfach darauf warten, bis der erste Beitragsbescheid eintrifft – und das tut er irgendwann ganz sicher. Da der Rundfunkbeitrag jedoch ab dem Tag des Einzugs erhoben wird, sollte man schon zuvor pro-aktiv tätig werden. Ansonsten kann sich im Laufe der Monate leicht eine größere Summe ansammeln – welche es dann auf einmal zu begleichen gibt.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.
Jein – der Beitragsservice erhält zwar automatisch die neue Adresse, sobald man am Einwohnermeldeamt den Wohnsitz an- bzw. ummeldet. Die Anmeldung der GEZ sollte allerdings selbstständig erfolgen. Falls dies nicht der Fall ist, wird zwar nach einer gewissen Zeit ebenfalls ein Zahlungsbescheid ins Haus flattern. Da dies jedoch erst nach Wochen (oder sogar Monaten) der Fall sein kann, ist die Summe dann nicht nur größer, sondern beinhaltet zusätzlich einen Säumniszuschlag.
Hier geht es zum Formular „Neuanmeldung einer Wohnung“.
Die GEZ-Ummeldung ist mit einem Formular und anschließendem Postversand, oder aber online, möglich. Das heißt Du kannst die GEZ also auch online anmelden.
Um die Ummeldung online vorzunehmen, braucht man einen Rundfunkbeitrags-Login. Das heißt, dass zuerst die einmalige Registrierung auf der Website des Beitragsservice nötig ist. Fortan können alle Änderungen ohne Postverkehr ganz einfach im persönlichen Beitragszahler-Konto erfolgen. Für die Ummeldung selbst werden
Wichtig: Auch bei einer Heirat mit Namensänderung muss der Beitragszahler eine Ummeldung vornehmen und der GEZ seinen neuen Namen mitteilen.
Auf der Website des Beitragsservice steht dafür das Formular „Änderung Beitragskonto“ zur Verfügung. Diese Art der Ummeldung geht am schnellsten und erfordert weder einen finanziellen Aufwand für Briefmarken noch den Weg zur Post.
Jein – der Beitragsservice erhält zwar automatisch die neue Adresse, sobald man am Einwohnermeldeamt den Wohnsitz ummeldet. Die Ummeldung der GEZ sollte allerdings selbstständig erfolgen. Falls dies nicht der Fall ist, wird zwar nach einer gewissen Zeit ebenfalls ein Zahlungsbescheid ins Haus flattern. Da dies jedoch erst nach Wochen (oder sogar Monaten) der Fall sein kann, ist die Summe dann nicht nur größer, sondern kann darüber hinaus zusätzlich einen Säumniszuschlag enthalten.
Ja – prinzipiell ist es möglich, den Rundfunkbeitrag telefonisch an- oder umzumelden. Die Telefonnummer, um den Beitragservice zu kontaktieren lautet 01806 999 555 10 und ist von Montag bis Freitag von 7:00 – 19:00 Uhr zu erreichen. Ein Anruf kostet 20 Cent aus dem deutschen Festnetz sowie 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen.
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Beitragsnummer vergessen? – Kein Problem: Jedes Schreiben der GEZ enthält die Beitragsnummer auf der rechten Seite des Briefkopfes. Wurde der erste Beitrag abgebucht, ist die GEZ-Beitragsnummer auch ganz einfach über den Kontoauszug herauszufinden. Die neunstellige Zahl auf allen Briefen ist mit dem Vermerk Beitragsnummer gekennzeichnet und befindet sich unmittelbar unter dem Datum.
Bei einer Neuanmeldung liegt klarerweise noch keine Beitragsnummer vor. Daher wird das Feld in der Anmeldung auch nicht erfragt, während es bei Ab- und Ummeldungen ausgefüllt werden muss. Wichtig: Ohne die Beitragsnummer ist eine problemlose Zuordnung der Person beim Beitragsservice nicht möglich.
Eine Ummeldung vor dem eigentlichen Umzug, beziehungsweise vor der Anmeldung des Wohnungswechsels beim Einwohnermeldeamt ist nicht möglich. Das Einwohnermeldeamt meldet zwar jede Anmeldung beim Beitragsservice, jedoch ist der Umzügler verpflichtet, seine neue Anschrift zusätzlich auch noch selbst bekannt zu geben.
Dazu wird die Meldebescheinigung benötigt, weshalb Du am Einwohnermeldeamt den Wohnsitz ummelden musst. Für die Anmeldung einer neuen Adresse hat man nach dem Umzug 14 Tage Zeit. Überzieht man den Zeitraum ohne triftige Gründe (beispielsweise einen Krankenhausaufenthalt), werden Bußgelder fällig. Diese Frist plus eine zusätzliche Woche gewährt ebenso die Beitragseinzugszentrale. Auch hier entstehen vermeidbare Mehrkosten, wenn die Ummeldung versäumt wird.
Ein Umzugs-Tipp: Die GEZ-Ummeldung findet ihren Platz auf der Checkliste am besten direkt unter dem Einwohnermeldeamt. So versäumt man keine Frist und gelangt nicht in die Mahnstufe.
Ja, die GEZ kann auf eine andere Person umgemeldet werden – falls ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt. Schließlich muss pro Wohnung nur einmal Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Welcher der Bewohner diese Aufgabe übernimmt, ist im Endeffekt egal.
Für die Abmeldung oder Kündigung gibt es nur wenige Gründe. Um die GEZ zu kündigen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Beitragspflicht endet. Wann Du die GEZ kündigen bzw. wie Du Dich von der GEZ abmelden kannst, das erfährst in diesem Kapitel.
Wo melde ich die GEZ ab? Hier findest Du das Formular „Rundfunkbeitrag abmelden„.
Die erste Post, die vom Beitragsservice eintrifft, ist eine reine Abfrage der Daten. Anschließend folgt der Beitragsbescheid, mit dem die angeschriebene Person zur Zahlung aufgefordert wird. Ab diesem Zeitpunkt ist bei verspäteten oder gänzlich ausbleibenden Zahlungen die Beitreibung von Außenständen möglich.
Wer sich strikt weigert, muss mit einem Schreiben vom Inkassobüro und in Folge mit einer Vollstreckung rechnen.
Bis zur Säumniszeit von 6 Monaten begeht man eine Ordnungswidrigkeit, aufgrund derer man einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag erhält. Dieser beträgt 1 Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber 8 Euro Wer diese Anschreiben ignoriert und weiterhin nicht zahlt, wird in weiterer Folge Post vom Inkassobüro erhalten. Die Beantragung eines Bußgeldverfahrens erfolgt zwar selten, liegt aber im möglichen Bereich der Rechtsmittel, auf welche die Landesrundfunkanstalten zurückgreifen können.
Sogar ein Besuch vom Gerichtsvollzieher oder die Lohnpfändung sind nicht ausgeschlossen – oder auch platte Reifen. Um dieses Risiko einzugehen, muss die Zahlungsrenitenz, sowie die Ignoranz jeglicher Schriftstücke ein Jahr oder länger anhalten. Da es sich um einen Pflichtbeitrag für jeden Haushalt handelt, lohnen sich Widersprüche und Zahlungsverweigerungen nicht. Im Endeffekt verteuert sich nur der Beitrag und es kommt zum Eintrag in der Schufa, welcher die Bonität einschränkt und bei jeglichen Vertragsabschlüssen zur Hürde wird.
Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) muss in jedem Haushalt entrichtet werden: Unabhängig von der Anzahl, der in diesem wohnhaften Personen – oder gar des Vorhandenseins von Empfangsgeräten. Falls Du an Deiner alten Adresse der Beitragszahler warst und dies auch an Deiner neuen sein wirst, dann musst Du die Adressänderung an den ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Beitragsservice melden.
Falls Du das nicht machst, wirst Du damit den Zahlungen trotzdem nur für begrenzte Zeit entgehen, da die Gebührenstelle Ihre Daten mit denen der Einwohnermeldeämter abgleicht. Und ja – mit denen von allen. In ganz Deutschland. Somit kommt sie so sicher wie das Amen im Gebet früher oder später an Deine neue Adresse. Nur für den Fall, dass Du Dich gerade fragen solltest, woher die GEZ weiß, dass Du umgezogen bist.
Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers zum Thema „GEZ ummelden: Was mache ich mit dem Rundfunkbeitrag bei einem Umzug?“ angelangt. Wir hoffen, dass wir all Deine Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlasse uns gerne ein Kommentar oder schreibe uns eine Mail.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.