Einer der anstrengensten Teile eines Wohnungswechsels ist der Transport des Hausrats von der alten in die neue Wohnung. Zuerst das Verpacken in Umzugskartons, der Abbau der Möbel, das Schleppen von diesen Stiegen runter und wieder rauf – umso wichtiger ist es, das Umzugsfahrzeug direkt vor dem Haus parken zu können, um nicht auch noch einige (unnötige) Extrameter über Gehwege und Grünflächen, sowie zwischen geparkten Fahrzeugen hindurch, zurücklegen zu müssen. In diesem Beitrag erfährst Du alles dazu, wie Du ein Haltverbot für einen Umzug beantragst und einrichtest. Damit Dir weder das Umzugsunternehmen vermeidbare Extrakosten berechnet (und somit ebenso die Umzugskosten ansteigen), noch Du und Deine Umzugshelfer sich das Kreuz verrenken.
Notwendig nicht, jedoch ratsam, damit das Transportfahrzeug beim Umziehen direkt vor der Haustür einen Parkplatz findet. Vor allem in Großstädten und dicht besiedelten Gegenden ist ansonsten die Möglichkeit einen perfekten Parkplatz zu finden nahezu ausgeschlossen. Somit solltest Du Dir auf jeden Fall vor dem Wohnungswechsel eine Halteverbotszone sowohl vor der alten als auch der neuen Wohnung reservieren. Wer möchte schon die schwere Waschmaschine oder andere Möbel drei Straßenzüge (plus die Stiegen in den dritten Stock) weit tragen müssen?
Dies ist einer der wichtigsten Punkte der Umzugsplanung, auch aus rechtlicher Sicht. Denn falls danach ein anderer Fahrzeuglenker in diesem seinen fahrbaren Untersatz abstellen sollte, muss er damit rechnen, dass er auf eigene Kosten plus Bußgeld abgeschleppt wird. Genauso, wie es für Dich unangenehme Konsequenzen haben kann, mit dem Transporter einfach in zweiter Spur zu parken.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird bei den Verkehrszeichen zwischen dem eingeschränkten und absoluten Halteverbot unterschieden. Bei Ersterem dürfen die Fahrzeuge lediglich für maximal drei Minuten halten. Es ist nicht erlaubt, sie dauerhaft abzustellen und zu verlassen. Dies wäre Parken, was nicht gestattet ist. Ausnahmen stellen das Ein- und Aussteigen aus dem Auto und das Be- und Entladen dar. Dies sollte ohne Verzögerungen durchgeführt werden.
Im absoluten Halteverbot darf nicht angehalten werden, es sei denn, die Verkehrssituation macht es erforderlich. Das eingeschränkte Halteverbot ist daran erkennbar, dass das Schild nur eine diagonale rote Linie aufweist, während es beim absoluten Halteverbot zwei diagonale Linien gibt. Mittig des Kreises ist demnach ein rotes Kreuz bzw. X vorhanden. Entsprechende Verkehrsschilder stehen beispielsweise vor Rettungswegen wie Feuerwehrzufahrten. Damit der Parkplatz am Umzugstag garantiert frei ist, wird ein Schild benötigt, das auf ein absolutes Halteverbot hinweist. Deren Beantragung gehört zu unseren wichtigsten Umzugstipps.
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Eigene Absperrungen wie Stühle, Absperrbänder, selbst angefertigte Schilder oder andere Konstruktionen zur Sicherung eines Parkplatzes sind nicht zulässig. Es ist immer eine amtliche Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone notwendig. Hierfür gibt es spezielle Halteverbotsschilder. Falls Du eigenständig Absperrungen errichtest, musst Du mit empfindlichen Geldbußen rechnen und bei Unfällen oder Verletzungen für entstandene Schäden haften. Denn auch der Versicherer kann die Zahlung bei Unfällen kürzen oder verweigern. Des Weiteren können parkplatzsuchende Anwohner die provisorischen Vorrichtung auch einfach beseitigen.
Im Folgenden erfährst Du nun genau, wie Du vorgehen musst, um das Halteverbot für einen Umzug zu beantragen.
Es ist ratsam, den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem Umzug bei der für Deinen Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen, um sicherzugehen, dass der Parkraum am Umzugstag zur Verfügung steht. Daneben ist es wichtig, die Beschilderung rechtzeitig (mindestens 2 Tage) zu platzieren, damit die Anwohner und andere Fahrzeugführer frühzeitig wissen, dass der Parkplatz zur entsprechenden Zeit nicht verfügbar ist. Dabei gilt es, den Beginn und das Ende der Beschilderung möglichst genau zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Hier findest Du weitere Informationen zum Beantragen des Parkverbots für einen Umzug in verschiedenen Städten:
Ein Halteverbot kann für nahezu jede Stadt oder Gemeinda beantragt werden. Dabei fallen Kosten an, die sich aus diversen Posten zusammensetzen, im Wesentlichen:
Die Kosten für die Bearbeitung variieren je nach Region und Behörde. Durchschnittlich belaufen sie sich pro Tag auf 10 bis 50 Euro. Dazu kommen noch einmal 50 bis 130 Euro für das Ausleihen der Halteverbotsschilder. Falls Du ein Unternehmen mit dem Umzug beauftragst, kümmert sich dieses in der Regel um die Einrichtung der Halteverbotszone, was im Gesamtpreis inkludiert ist.
Um das Halteverbot aufstellen zu dürfen, muss zunächst der Antrag für die Einrichtung bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt und eine Genehmigung eingeholt werden. Sobald diese erteilt ist, musst Du Dir „mobile“ Halteverbotsschilder ausleihen. Diese lassen sich leicht anbringen und entfernen. Sie sind gegen eine Gebühr bei unterschiedlichen Unternehmen wie dem örtlichen Bauhof, einer Umzugsfirma oder einem Betrieb für Baustellenabsicherung erhältlich.
Die Halteverbotsschilder müssen zwei bis vier Tage vor dem Umzug aufgestellt werden, damit die Anwohner sie rechtzeitig zur Kenntnis nehmen.
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Nach der Bewilligung durch die Behörde erhält der Antragsteller entsprechende Angaben, wie der Halteverbotsbereich zu kennzeichnen ist. Es werden zwei Schilder benötigt.
Wie viel Platz benötigt wird, sollte frühzeitig geprüft werden, denn dies muss oftmals schon bei der Antragstellung angegeben werden. Hierbei gilt es auch, den Platz zum Rangieren sowie Be- und Entladen des Transporters mit zu berücksichtigen. In der Abbildung der Transporter lassen sich deren Längenangaben entnehmen. Meist genügen 15 Meter für die Parkverbotszone. Unterschieden wird zwischen:
Werden die Halteverbotsschilder fristgerecht aufgestellt, besteht die Möglichkeit, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge durch die Polizei oder das Ordnungsamt abschleppen zu lassen. Manchmal hat der Fahrer seine persönlichen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des Autos hinterlassen. Dann kann man ihn bitten, sein Fahrzeug umzuparken. Das Abschleppen sollte immer die letzte Option sein, falls keine Kontaktaufnahme möglich ist. Es empfiehlt sich nicht, das Abschleppunternehmen einfach selbst anzurufen, denn ansonsten muss man im Streitfall die Kosten eventuell aus eigener Tasche zahlen.
Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers zum Thema „Halteverbot beantragen für Umzug“ angelangt. Wir hoffen, dass wir all Deine Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlasse uns gerne ein Kommentar oder schreibe uns eine Mail.
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