Ein Umzug bringt einen hohen administrativen Aufwand mit sich. Zahlreiche Mitteilungen bezüglich der Adressänderung sind erforderlich oder gar gesetzlich vorgeschrieben. Teilweise werden neue Dokumente ausgestellt, wie z. B. der Personalausweis oder die Fahrzeugpapiere. Wird dies im Trubel des Geschehens übersehen, kann schnell ein Bußgeld fällig werden – was die ohnehin schon nicht niedrigen Umzugskosten unnötig noch weiter in die Höhe treibt. Eine detaillierte Umzugsplanung mit Checkliste kann hier unangenehme Konsequenzen verhindern. Alles Wichtige zum Thema Kfz ummelden erfährst Du in diesem Beitrag.
Zuständig für die Ummeldung ist die Kfz-Zulassungsbehörde am neuen Wohnsitz. Auch die Bezeichnung „Zulassungsstelle“ und „Straßenverkehrsamt“ werden häufig verwendet. Gemäß § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist eine Adressänderung unverzüglich mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung entsprechend zu ändern. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes ist für die Vorgabe „unverzüglich“ ein Zeitraum von zwei Wochen als Obergrenze angemessen. In der Praxis ist in etwa ein Monat Kulanzzeit üblich. Garantien gibt es hierfür allerdings keine. Wer bedingt durch den Wohnungswechsel oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann das persönliche Erscheinen bei der Kfz-Zulassungsstelle umgehen. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich.
Ein spezialisierter Zulassungsservice übernimmt gegen Gebühr den kompletten Ablauf. Die erforderlichen Unterlagen werden abgeholt oder können per Kurier oder Postversand verschickt werden. Häufig erfolgt die Zulassung bereits am nächsten Werktag. Alternativ kann eine Privatperson mit Vollmacht den Behördengang übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ummeldung auch online möglich. Diese sind die folgenden:
Über die aktuellen Bestimmungen informiert das zuständige Bundesministerium (BMVI) ausführlich unter dem Stichpunkt „internetbasierte Fahrzeugzulassung„.
Unter den Oberbegriff „Ummeldung“ fallen verschiedene Dienstleistungen einer Zulassungsstelle, die im Folgenden erklärt werden. Bei gewerblichen Zulassungen müssen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden:
Für eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind Ausweisdokumente und Gewerbeanmeldungen aller Gesellschafter erforderlich.
Entscheidend für den Verwaltungsaufwand ist zudem, ob das Kfz-Kennzeichen beibehalten wird. Die Gebühren für eine Ummeldung sind je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt und liegen im Durchschnitt bei 30,00 Euro.
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Wenn sich ausschließlich die Adresse ändert, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt. Handelt es sich um ein älteres Fahrzeug mit Papieren im alten Format (Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein) wird die Zulassungsbescheinigung insgesamt neu ausgestellt (gilt grundsätzlich). Ansonsten ist die Vorlage von Teil II (Fahrzeugbrief) nicht erforderlich. Es sei denn, es findet ein Kennzeichenwechsel statt. Folgende Unterlagen muss man dafür vorlegen:
Liegt die neue Wohnung jedoch in einem anderen Zulassungsbezirk, ist zusätzlich der Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben – die eVB-Nummer. Die Abkürzung steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Die Zulassungsbehörde informiert das Hauptzollamt automatisch über die geänderten Kontaktdaten. Somit besteht in Sachen Kfz-Steuer kein Handlungsbedarf.
Ein gebraucht gekauftes Fahrzeug muss auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Jeder Namenswechsel wird zusätzlich in Teil II der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Das neue Format wird nur dann neu ausgestellt, wenn bereits zwei Halter-(innen) eingetragen sind. Die eVB-Nummer ist in jedem Fall vorzulegen – ebenso wie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Seit Januar 2015 ist es bei einem Umzug möglich, das Kfz-Kennzeichen unabhängig vom Zulassungsbezirk mitzunehmen. Anders sieht es bei einem Halterwechsel aus. Nur, falls der Hauptwohnsitz des alten und des neuen Halters im gleichen Zulassungsbezirk liegen, kann man das Kennzeichen übernehmen.
Nummernschild und Eintrag in der Umweltplakette müssen übereinstimmen. Folglich ist bei einem Kennzeichenwechsel auch die Plakette zu erneuern. Die Anbieter sind vielfältig. Über Zulassungsbehörde, DEKRA, TÜV und Onlinedienst bis hin zu Tankstellen. Der TÜV bietet gegen Aufpreis einen Onlineservice an. Regulär liegen die Kosten etwa bei 6,00 Euro.
Womöglich bedeutet der neue Wohnsitz eine geänderte Regionalklasse in der Autoversicherung und damit eine Tarifänderung. Allerdings besteht in einem solchen Fall kein Sonderkündigungsrecht. Nichtsdestotrotz lohnt sich ein Tarifvergleich, um bei einem besseren Angebot (und Erfüllung der Voraussetzungen) den Versicherer zu wechseln. In jedem Fall muss hier die Mindestvertragslaufzeit des bisherigen Vertrags schon erfüllt sein und eine Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Ummelden-Checkliste sollte die fristgerechte Kündigung der alten Versicherung deshalb als Eintrag nicht fehlen.
Bis zu sechs Monate ist das Fahren mit deutschem Kennzeichen und deutscher Kfz-Versicherung im EU-Ausland möglich. Es empfiehlt sich allerdings in jedem Fall, die Gesetze und Verordnungen im Zielland daraufhin zu prüfen. Denn einige EU-Mitgliedsländer haben kürzere Fristen festgelegt. Das Abmelden der deutschen Zulassung aus dem Ausland ist auch online möglich. Um an die erforderlichen Sicherheitscodes zu gelangen, werden TÜV-/HU-Plakette und Zulassungsbescheinigung Teil I zugleich entwertet. Das Zulassungsverfahren ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich jedoch sind die deutsche Zulassungsbescheinigung und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich. Letztere ist auch als COC-Papier bekannt. Falls nicht vorhanden, kann man diese beim Fahrzeughersteller (deutsche Niederlassung) anfordern.
Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers zum Thema „Kfz ummelden (Auto und Motorrad): Adressänderung für Deinen fahrbaren Untersatz“ angelangt. Wir hoffen, dass wir all Deine Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlasse uns gerne ein Kommentar oder schreibe uns eine Mail.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.