Wenn Du umziehst, muss Du an vieles denken – beispielsweise an einen Nachsendeauftrag bzw. eine Umzugsmitteilung, damit Deine Briefe und Pakete trotz Adressänderung weiterhin bei Dir ankommen. Wie Du Deine Adresse bei der Post änderst und wann Du diese ummelden solltest, das alles erfährst Du in diesem Beitrag – „Post ummelden: Alles zu Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung“.
Wie meldet man die Post um? Das geht ganz einfach über einen Nachsendeauftrag und / oder über eine Umzugsmitteilung. Um was es sich bei diesen beiden Serviceleistungen genau handelt – und worin ihre Unterschiede liegen – das erfährst Du in den folgenden Kapiteln.
Einen Nachsendeauftrag (mit oder ohne Umzugsmitteilung) benötigst Du, wenn sich Deine Adresse verändert – wie es zum Beispiel bei einem Wohnungswechsel der Fall ist. Damit wird sichergestellt, dass Deine Briefe und Pakete zuverlässig an der neuen Anschrift ankommen.
Benachrichtigt wir bei einem Nachsendeauftrag zuerst einmal niemand über Deine veränderte Adresse. Dieser dient lediglich dazu, Post, welche an Deine alte Adresse geschickt wird, an Deine neue weiterzuleiten. Grundsätzlich ist die Nachsendung dabei für nahezu alle gängigen Briefsendungen möglich: Egal, ob
Vorsicht gilt bei Zeitschriften oder Zeitungen, bei denen die Lieferung durch ein Abo erfolgt. Werden sie per Post zugesendet, gilt der Nachsendeauftrag ebenso. Bei einer Lieferung durch eigene Zusteller ist es wichtig, den Verlag separat über die neue Anschrift zu informieren. Auch unadressierte Werbung und Postwurfsendungen werden nicht nachgesendet – was aber eventuell kein Fehler ist.
Die minimale Frist für das Einrichten eines Nachsendeauftrags oder einer Umzugsmitteilung beträgt laut der deutschen Post 5 Werktage. Wir würden Dir allerdings empfehlen dies schon 2 bis 3 Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin zu erledigen. So stellst Du sicher, dass Deine Briefe und Pakete in weiterer Folge zuverlässig und ohne Verzögerung an Deiner neuen Anschrift landen. Bis zum Ablauf der Nachsendung sollte es Dir danach möglich sein, bei allen relevanten Stellen Deine Adresse zu ändern.
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Neben dem Nachsendeauftrag bietet die Deutsche Post noch einen weiteren Service an – die Umzugsmitteilung. Der Unterschied zwischen den beiden Dienstleistungen ist, dass beim Nachsendeauftrag Deine Post von Deiner alten an Deine neue Adresse weitergeleitet wird. Wohingegen bei der Umzugsmitteilung Deine Adresse im Verzeichnis der deutschen Post geändert wird. Beides ist somit sehr praktisch – sowohl der Nachsendeauftrag als auch die Umzugsmitteilung als Ergänzung.
Mit der Umzugsmitteilung erfahren wichtige Vertragspartner von der neuen Anschrift:
Da bei einer solchen die Post Deine Adresse in ihrer Datenbank ändert, in welcher ihre Vertragspartner diese in weiterer Folge einsehen können – aber natürlich nicht einsehen müssen. Das minimiert Postrückläufer, unzustellbare Post und teilweise teure Mahnungen bei Rechnungen.
Die Beantragung ist einfach: Die Umzugsmitteilung wird zusammen mit dem Nachsendeauftrag gebucht. Du musst lediglich im Antragsformular bei „Mit Umzugsmitteilung“ ein Häkchen setzen.
Die Einrichtung erfolgt direkt in einer Postfiliale oder online auf der Webseite der deutschen Post. Sie ist nicht schwer: Es wird ein Formular ausgefüllt, darauf die aktuelle und zukünftige Adresse angegeben und zusätzlich gewählt, ob nur Briefe nachgesendet werden sollen oder auch Pakete und Päckchen. Danach richtet sich die Gebühr, genauso wie nach dem gewählten Zeitraum. Für die Dauer von diesem wird anschließend an Deine alte Wohnung adressierte Post an Deine neue weitergeleitet.
Bei der Online-Einrichtung, bei dem der Nachsendeauftrag ganz bequem von Zuhause aus gestellt wird, kann zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten gewählt werden. Er wird am besten zwei Wochen vor dem Umzug in Auftrag gegeben, damit Deine Postsendungen in weiterer Folge auch zuverlässig an die neue Anschrift zugestellt werden. Das Minimum beläuft sich dabei auf fünf Werktage. Außerdem ist es wichtig, am neuen Briefkasten rechtzeitig ein Namensschild anzubringen. Der beste Nachsendeauftrag macht nämlich keinen Sinn, wenn der Postbote danach nicht den richtigen Briefkasten findet.
Was die Ummeldung bei der Post genau kostet, richtet sich zuerst einmal danach, ob Du Privat- oder Geschäftskunde bist und ob Du in einer Filiale oder online buchst. Sowie in weiterer Folge nach der Laufzeit: Möglich sind 6 oder 12 Monate. Damit ist der Nachsendeauftrag der Post offensichtlich nicht kostenlos, falls Du Dich das gerade gefragt haben solltest.
Laufzeiten und Preise Geschäftskunden:
Die kostenlose Umzugsmitteilung ist als Ergänzung zum Nachsendeauftrag ratsam. Vorsicht: Drittanbieter treten im sehr ähnlichen Design wie die deutsche Post auf und bieten den Nachsendeservice zu wesentlich teureren Preisen an. Daher ist es wichtig, zu prüfen, ob es sich um die offizielle Internetpräsenz der deutschen Post handelt. Bei Zweifeln hilft ein Blick in das Impressum der Webseite.
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Es ist möglich, den Nachsendeauftrag der deutschen Post für 6 oder 12 Monate einzurichten. Hier kann jeder für sich entscheiden, welcher Zeitraum sich besser eignet. Die Post leitet im Anschluss für den vereinbarten Zeitraum alle Briefe, Postkarten, Telegramme und sonstige Sendungen an die neue Adresse weiter. Bis dahin solltest Du überall Deine Adresse ändern.
Etwa vier Wochen vor Ende der Laufzeit wird Dir die Möglichkeit geboten, per Zugangscode den Nachsendeauftrag um sechs Monate zu verlängern. Dafür versendet die Deutsche Post eine Benachrichtigung, in der sie den bevorstehenden Ablauf des Nachsendeauftrags mitteilt. Davor ist eine Verlängerung nicht möglich.
Diesen Code gibst Du im Online-Shop der Post unter „Nachsendeservice Verlängerung“ ein, fügst die E-Mail-Adresse hinzu und wählst die gewünschte Zahlungsmethode aus. Bei einem Umzug ins Ausland oder einem Nachsendeauftrag aufgrund einer vorübergehenden Abwesenheit ist eine Verlängerung nicht möglich.
An einem bestehenden Nachsendeauftrag können außerdem Korrekturen wie kleine Tippfehler vorgenommen werden. Daneben besteht die Option, den Nachsendeauftrag unter Angabe der Auftragsnummer zur Identifizierung zu stornieren. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise bei einem mehrfachen Umzug innerhalb kurzer Zeit oder einem unterlaufenen Fehler. Der bisherige Nachsendeauftrag verfällt dann und Du kannst bei Bedarf einen weiteren Antrag stellen. Sowohl bei der Verlängerung als auch Stornierung entstehen jedoch Kosten.
Bei vorübergehender Abwesenheit bietet die Deutsche Post die Möglichkeit, einen Nachsendeauftrag ab zwei Wochen zu erteilen – beispielsweise bei
Soll der Nachsendeauftrag länger als 14 Tage laufen, kann jedes Datum gewählt werden, wie zum Beispiel sechs Wochen. Innerhalb des Zeitraum ist es möglich, das Datum, an dem der Auftrag enden soll, nachträglich zu ändern. Die Sendungen landen bei einem vorübergehenden Nachsendeauftrag nach Ablauf wieder im bisherigen Briefkasten.
Zusätzlich zu einem zeitlich befristeten Nachsendeauftrag, bietet die deutsche Post bei vorübergehender Abwesenheit folgende Alternativen an:
Wer nur vorübergehend abwesend ist, kann als Alternative eine kostenpflichtige Einlagerung bzw. Aufbewahrung auf der Poststation beantragen. Auch dieser Service kann auf der Internetseite der Deutschen Post beauftragt werden. Der Lagerservice wird für bis zu drei Monate angeboten. Nach der gewünschten Zeit wird die gesamte Post gesammelt zugestellt.
Der Preis hängt wiederum von der Laufzeit ab. Natürlich ist es ebenso möglich, sie bei Abwesenheit in den Briefkasten zustellen zu lassen. Doch er wird nach wenigen Tagen voll sein und der Briefträger weitere Sendungen zurückschicken, da sie nicht zustellbar sind. Für Einbrecher ist dies obendrein ein sicheres Indiz, dass niemand zu Hause ist. Auch für den Einlagerungsauftrag werden zumindest fünf Werktage für die Einstellung benötigt. Besser sind wieder zwei Wochen. Eine Lagerung ist nicht für alle Produkte möglich – so beispielsweise auch nicht für
Eine weitere Möglichkeit ist der E-Postscan-Service. Zustellungen wie Briefe werden datengeschützt eingescannt und im Anschluss elektronisch an eine E-Mail versendet. Die Post ist somit jederzeit und auf der ganzen Welt einsehbar. Die Orginale werden bis zur Rückkehr bei der Post eingelagert.
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Ja – Die Post kann bei einem Wohnungswechsel oder bei Abwesenheit für die gewünschte Zeit auch zu einer anderen Person wie einen Familienangehörigen oder Freund versendet werden. Beispielsweise während des Urlaubs oder Auslandaufenthalts. Unter „Bisherige Adresse“ wird die eigene Anschrift eingetragen und unter „Neue Adresse“ die der Person, an welche die Post gesendet werden soll.
Ja – Der Nachsendeservice kann nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern für die Mehrzahl der Postsendungen ebenso im Ausland in Anspruch genommen werden. Möglich sind beispielsweise
Die Sendungen werden mit dem Nachsendeservice an die neue Wohnung weitergeleitet, der Absender erhält bei einem solchen jedoch keine Information über die neue Adresse. Er weiß demnach nicht, dass sich Deine Adressdaten verändert haben und die Sendungen weitergeleitet werden. Demzufolge ist es bei Bedarf notwendig, den Absender separat über die neue Adresse zu informieren.
Als Alternative kann in diesem Fall zusätzlich zum Nachsendeauftrag die kostenlose Umzugsmitteilung der Post genutzt werden. Dabei ändert die Post Deine Adressdaten in ihrer Datenbank. Zu dieser haben jedoch erstens nicht alle Unternehmen und Dienstleister Zugriff – und zweitens müssen sie diese zuerst einmal konsultieren. Denn die Post informiert nicht gesondert über Deine Adressänderung
Nein – Der Nachsendeauftrag ist allerdings bei einem Wechsel des Wohnorts sehr sinnvoll. Ist es doch eher ärgerlich, wenn die Post während oder nach dem Umzug im falschen Kasten landet oder an den Absender zurückgesendet wird. Noch schlimmer, falls dieser in weiterer Folge ein Inkassounternehmen beauftragt, weil es sich um Rechnungen gehandelt hatte. Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber jedoch nicht vor, einen Nachsendeauftrag zu stellen.
Falls Du keinen Nachsendeauftrag stellst – und genauso wenig den relevanten Stellen über Deine Adressänderung Bescheid gibst – gehen Briefe und andere Postsendungen trotz Umzug an die alte Adresse. Dies gilt zumindest, falls Dein Name noch am deren Briefkasten vorhanden ist. Andernfalls wird die Post zurückgesendet: Vermerk „Empfänger unbekannt“.
Das kann vor allem bei zeitgebundenen oder wichtigen Dingen sehr heikel werden. Im schlimmsten Fall können hohe Kosten wie Mahngebühren auf Dich zukommen. Mit einem Nachsendeauftrag bleibt Dir dieser Ärger erspart. Falls Du schon umgezogen sein solltest und noch keinen solchen in Auftrag gegeben hast: Auch die nachträgliche Erteilung ist jederzeit möglich. Dies sollte jedoch unverzüglich erfolgen.
Falls Du Dich gerade fragst, warum Du einen Nachsendeauftrag stellen solltest: Einen solchen zu stellen, gehört (zumindest unserer Meinung nach) zu den wichtigsten Punkten auf der Umzugs-Checkliste. Dadurch wird der Post mitgeteilt, dass sich die Adresse verändert hat und die Weiterleitung an die neue Anschrift gewünscht ist. Das hat viele Vorteile, denn falls sie nicht – oder nur stark verzögert – ankommt, sind erhebliche Nachteile wie Mahngebühren oder sogar Inkasso die Folge. Auch an eine andere Person oder ins Ausland wird die Post auf Wunsch weitergeleitet.
Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers zum Thema „Post ummelden: Alles zu Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung“ angelangt. Wir hoffen, dass wir all Deine Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlasse uns gerne ein Kommentar oder schreibe uns eine Mail.
Hier nachlesen: Alles Wissenswerte zum Thema „Gewerbe ummelden!“
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