Ein Umzug ist aufwändig und stressig – vor allem, wenn er in Eigenregie durchgeführt wird. Wohnungsbesichtigungen, Umzugsplanung und nicht zu vergessen die Behördenwege im Nachgang (wie z. B. das Wohnsitz ummelden am Einwohnermeldeamt). Das alles erfordert Organisation, Zeit und manchmal auch Nerven. Umso wichtiger ist es, zumindest ein paar Tage frei zu haben, um sich in Ruhe um den Ortswechsel kümmern zu können. Doch wie sieht es aus: Besteht laut Arbeitsrecht bzw. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) überhaupt ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug? Die Antwort auf diese Frage erhältst Du in diesem Beitrag.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung besteht laut Arbeitsrecht kein Urlaubsanspruch bei Umzug, solange dies im Tarif- oder Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung nicht anderweitig geregelt ist. Ausnahme – der Umzug ist
In diesem Fall wird in der Regel 1 Umzugstag gewährt. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland auch 2 oder sogar 3 Tage. Außerdem kann es möglich sein, dass Dir laut Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung ein Urlaubsanspruch bei Umzug zusteht. Vergewissere Dich also in diesen Unterlagen, ob dort diesbezüglich etwas festgehalten ist.
Falls Dir vertraglich kein Sonderurlaub für den Wohnungswechsel zustehen sollte, steht es Dir immer noch offen, diesen anzusuchen. Ist Dein Verhältnis zu Deinem Chef gut und erlaubt es die derzeitige Betriebssituation, dann kann es sein, dass er ihn Dir gewährt. Im Fall der Fälle kannst Du auch anbieten die freien Tage über Überstunden auszugleichen.
Sollte alles bisher Aufgezählte nicht möglich sein, dann kannst Du immer noch Urlaub nehmen – entweder bezahlten (falls Du noch Urlaubstage für das laufende Jahr übrig haben solltest) oder im Notfall unbezahlten. Ein Anrecht auf unbezahlten Urlaub besteht allerdings genauso wenig, sodass auch dieser extra angesucht werden muss.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Namens- oder Adressänderung informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.
Auch während der Ausbildung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage für einen Umzug. Oft wurde aber im Ausbildungsvertrag oder in einem Tarifvertrag eine Regelung zu Sonderurlauben getroffen. Vergewissere Dich also wie bereits erwähnt in diesen, ob dort etwas zum Thema festgehalten ist.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben bei einem privaten Umzug genauso wenig ein Anrecht auf Sonderurlaub. Sie werden diesen also üblicherweise in ihrem Erholungsurlaub durchführen müssen. Bei einem dienstlichen Umzug gelten jedoch andere Regeln. Hier bekommen sie zwischen 1 (Umzug innerhalb Deutschlands) und 2 – 3 (Umzug ins und aus dem Ausland) Umzugstage.
Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch für den Umzug existiert laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine Voll- oder Teilzeitstelle ist. Die gesetzliche Regelung für Sonderurlaub im Allgemeinen bezieht sich auf eben diesen Paragraphen 616. Dieser sagt aus, wann Arbeitnehmer bei Nichterscheinen auf der Arbeit bezahlt werden müssen.
Er ist zum Beispiel krank und somit vorübergehend arbeitsunfähig. Ein Umzug hingegen ist kein Grund für Sonderurlaub, denn der Arbeitnehmer hat diesen selbst veranlasst. Hierfür gibt es demzufolge kein gesetzlich verankertes Anrecht auf Sonderurlaub. Ausnahme ist wie bereits erwähnt ein beruflich bedingter Umzug, den der Arbeitgeber veranlasst – und nicht der Arbeitnehmer gewählt – hat.
Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich gesetzlichen Sonderurlaub zu erhalten. Zu den möglichen Gründen dafür gehören:
Wie Du siehst, zählt der Umzug nicht dazu.
Das kommt darauf an. Den prinzipiellen Anspruch aus den zuvor genannten gesetzlich gültigen Gründen kann er nicht einfach so aberkennen. Das Recht auf bezahlten Sonderurlaub muss entweder im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag konkretisiert, abgeändert oder sogar ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann es in weiterer Folge auch verweigert werden.
Hier mehr über unsere YouChange-Umzugs-App erfahren
Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. die Betriebsvereinbarungen schafft Klarheit darüber, ob bei einem Umzug Anspruch auf Sonderurlaub besteht – gesetzlichen Anspruch gibt es ja wie bereits in Kapitel 1 erwähnt für freie Umzugstage nicht. Ausnahme: Beruflich bedingter Umzug. In den folgenden Tarifverträgen ist eine solche Freistellung zum Beispiel geregelt:
Der Urlaubsanspruch kann jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft sein. Sprich die Verträge und Geltungsbereiche können variieren, sodass nicht jeder Arbeitnehmer den vertraglichen Regelungen unterliegt. Falls Du Dir nicht sicher sein solltest, ob Du Anspruch auf Umzugsurlaub hast, frage bei Deinem Betriebsrat oder Vorgesetzten nach.
Auch für den Fall, dass Du kein Anrecht auf Sonderurlaub hast, kannst Du durch diplomatisches Vorgehen durchwegs eine Freistellung erreichen. Die meisten Chefs lassen mit sich reden, denn in der Regel wissen sie, wie viel Zeit ein Umzug in Anspruch nimmt. Bei Mitarbeitern, die nur selten krankgeschrieben sind und zuverlässig arbeiten, ist die Chance besonders groß. Du kannst genauso anbieten, dass Du die freien Tage mit Überstunden abarbeitest. So zeigst Du Dich kompromissbereit und bietest pragmatische Lösungen an.
Stelle den Antrag auf gesonderten Urlaub für den Umzug so zeitig wie möglich (jedoch zumindest 14 Tage vor dem gewünschten Termin). Ob Du hierfür einen speziellen Urlaubsantrag ausfüllen musst oder eine formlose schriftliche oder mündliche Ankündigung genügt, hängt vom jeweiligen Unternehmen und dessen Größe ab. Auskunft hierüber erhältst Du in der Personalabteilung. Ein offizielles und allgemeingültiges Formular existiert nicht. Falls Du es selbst aufsetzen möchtest, gehe dabei folgendermaßen vor:
Hier unsere Muster-Vorlage für Deinen Antrag auf Sonderurlaub wegen Umzug herunterladen (natürlich kostenlos und ohne Anmeldung)
Urlaubsanträge müssen mindestens 14 Tage vor Urlaubsantritt eingereicht werden – in den einzelnen Unternehmen, kann es dazu aber abweichende Vereinbarungen und Regelungen geben. Danach sollte der Antrag innerhalb von sieben bis zehn Tagen vom Arbeitgeber beantwortet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung bzw. Frist gibt es hierzu jedoch nicht.
Achtung: Keine Antwort bedeutet nicht automatisch eine Genehmigung. Frage bei fehlender Antwort noch einmal nach, bevor Du Dich in den Urlaub verabschiedest. Ein Fernbleiben von der Arbeit ohne Bewilligung des Arbeitgebers gilt als unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz bzw. Leistungsverweigerung und kann arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung haben. Sobald der Urlaub allerdings genehmigt wurde, ist er für beide Seiten verbindlich.
Falls es laut Arbeits- bzw. Tarifvertrag keinen Sonderurlaub gibt, die Urlaubstage für das aktuelle Jahr jedoch bereits aufgebracht sind, stellt sich die Frage, ob laut Bundesurlaubsgesetz die Möglichkeit besteht, eine unbezahlte Freistellung für Urlaubstage zu beanspruchen. Du musst in dieser Zeit nicht arbeiten, erhältst aber auch kein Einkommen. Es gibt vom Gesetzgeber her keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, sodass dessen Erteilung im Ermessen des Arbeitgebers liegt.
Die meisten Unternehmen haben allerdings dafür Verständnis und werden der Bitte nachkommen. Schildere die Lage daher höflich. Es ist immer wichtig, die Absprache schriftlich zu vereinbaren, um Missverständnisse auszuschließen. Sonst könnte das Einverständnis für einen unbezahlten Urlaub vielleicht irgendwann in Frage gestellt werden. Lehnt Dein Chef den Antrag ab, musst Du bei der Arbeit erscheinen. Ansonsten könnte dies als Arbeitsverweigerung gewertet werden, was einen Kündigungsgrund darstellt.
Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers zum Thema „Sonderurlaub bei Umzug: Hast Du ein Anrecht auf einen Umzugstag?“ angelangt. Wir hoffen, dass wir all Deine Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlasse uns gerne ein Kommentar oder schreibe uns eine Mail.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Namens- oder Adressänderung informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.