Bei einem Umzug gibt es vieles zu erledigen. Dazu gehört nicht nur der Transport der Möbel und die ordnungsgemäße Übergabe der alten Wohnung, um die Mietkaution wieder zu erhalten. Nach dem Einzug in die neue Wohnung ist es darüber hinaus wichtig, die Adressänderung schnellstmöglich allen entscheidenden Stellen (Ämter, Serviceanbieter, Versorger) mitzuteilen. Dabei ist es gar nicht immer so einfach, den Überblick zu behalten. Der folgende Ratgeber bietet Dir eine übersichtliche Umzug-Checkliste, mit deren Hilfe Du keine wichtige Ummeldung oder deren Fristen vergisst, denn bei Nichteinhaltung von diesen drohen teilweise sogar Strafen.
Teilweise – Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes am Einwohnermeldeamt darf z. B. erst nach dem erfolgten Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Die reine Planung des Umzugs genügt demzufolge nicht. Bei anderen Einrichtungen wiederum ist es möglich – und teilweise auch sinnvoll – sich vorher umzumelden, um eventuelle Serviceunterbrechungen oder überhöhte Kosten zu vermeiden.
Viele Behörden sind streng, falls die neue Adresse nicht – oder zu spät – gemeldet wird und verhängen Ordnungsstrafen in Form von Säumnisgebühren. Oder sie ermitteln die neue Adresse selbst und stellen die Kosten dafür in Rechnung. Bei vielen Ämtern und staatlichen Einrichtungen kann die neue Anschrift deshalb bereits vor dem Umzug postalisch, per Telefon oder Internet mitgeteilt werden. Dazu zählen:
Bei einem geplanten Schulwechsel muss beim Schulamt schriftlich ein Antrag gestellt und nach der Zusage das Kind an der bisherigen Schule abgemeldet werden. Eltern mit Kleinkindern sollten sich frühzeitig, um eine neue Kinderbetreuungseinrichtung kümmern, denn auch beim Kindergartenplatz gilt es, die jeweilige Kündigungsfrist zu beachten.
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Weitere Stellen, bei welchen die Adressänderung schon vor dem Umzug bekanntgegeben werden kann:
Wer den Wohnsitz wechselt, muss sich nach dem Bezug der neuen Wohnung innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bzw. des Gültigkeitsdatums des Mietvertrags beim Einwohnermeldeamt anmelden. In manchen Orten erfolgt dies beim Bürger- oder Bezirksamt. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben, denn nur so wird der neue Wohnsitz behördlich erfasst und auch amtlich zu Deinem neuen Zuhause.
Beim Überschreiten der 14-Tage-Frist handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, sodass eine Geldbuße droht. Der Grund ist, dass die neue Adresse auf wichtigen Ausweisdokumenten wie Personalausweis und/oder Reisepass geändert werden muss. Das Ummelden ist daher auch bei einem Umzug innerhalb des gleichen Meldebezirks verpflichtend. Die genaue Höhe der Strafgebühr liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Sie beginnt bei 20 – 30 Euro, kann dabei jedoch je nach überzogener Frist bis zu 1.000 Euro und mehr betragen.
Zum Ummelden muss zuerst einmal ein Meldeschein ausgefüllt werden. Ebenso benötigt werden die Personalausweise der umziehenden Personen und die Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung, welche den Einzug von Seiten des Vermieters bestätigt.
Falls das neue Zuhause nicht gemietet wird, sondern gekauft wurde, wird diese durch den Kaufvertrag ersetzt. Bei einem Umzug mit der Familie kann ein volljähriges Familienmitglied die Ummeldung für alle erledigen. Manche Orte oder Kreise berechnen für die Bearbeitung eine kleine Gebühr, die sich um die zehn Euro beläuft.
Für die Ummeldung ist es in der Regel erforderlich, persönlich auf dem Einwohnermeldeamt zu erscheinen. Alternativ kann die An- und Ummeldung durch einen bevollmächtigten, volljährigen Vertreter geschehen. Dafür benötigt er eine schriftliche und je nach Bundesland wie Hessen und Bayern zudem beglaubigte Vollmacht. Diese muss enthalten:
Der Umziehende muss zuvor das Anmeldeformular ausfüllen und eigenhändig unterschreiben und der Bevollmächtigte sich danach am Amt ausweisen. Eine Online-Ummeldung ist derzeit noch nicht möglich. Wer im Vorfeld einen Termin beim Amt vereinbart, spart Wartezeit. Dies kann vor allem in Großstädten sinnvoll sein.
Ein genereller Anspruch auf Urlaub besteht bei einem Umzug nicht. Viele Arbeitgeber gewähren diesen dennoch. Hier gilt es, den Arbeitsvertrag zu prüfen oder direkt mit dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten zu sprechen.
Alles Weitere zum Thema „Sonderurlaub bei Umzug“ erfährst Du hier.
Früher war es ziemlich einfach, auch bei längeren Aufenthalten im Ausland oder gar einem Auszug aus der Wohnung, an der Adresse angemeldet zu bleiben. Durch das im November des Jahres 2015 in Kraft getretene Meldegesetz ist dies deutlich schwerer geworden. Der Gesetzgeber möchte dadurch Scheinanmeldungen vermeiden. Daher ist mittlerweile für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes die Vermieterbescheinigung nötig, die der Vermieter ausstellt.
Sie ist neben dem Mietvertrag das wichtigste Dokument und enthält folgendes:
Die Bescheinigung belegt, dass Du tatsächlich an der Adresse wohnen wirst. Der Vermieter sollte eine Vorlage für die Bescheinigung haben. Ansonsten kannst Du Dir die Vermieterbescheinigung hier herunterladen (natürlich kostenlos und ohne Anmeldung). Bei Untermietverhältnissen gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber.
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Hundebesitzer können bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oftmals gleich ihren Hund mit anmelden – oder zumindest erfragen, an welcher Stelle die Anmeldung zu erfolgen hat. Dies ist wichtig für die Einhebung der Hundesteuer. Die Ummeldung erfolgt deshalb auch bei dem Amt, welches für die Einhebung von dieser zuständig ist. In der Regel eine Unterabteilung des örtlichen Ordnungsamts wie das Steuer- und Stadtkassenamt.
Für den Vierbeiner gilt hier üblicherweise ebenso eine Frist von 14 Tagen wie für seinen zweibeinigen Besitzer. Ein Versäumnis kann schwerwiegende Folgen haben. Wird keine Hundesteuer gezahlt, handelt es sich rein rechtlich gesehen um eine Steuerhinterziehung. Eine solche kann mit hohen Strafen geahndet werden. Oft kann die An- bzw. Ummeldung eines Hundes aber sogar online, telefonisch oder schriftlich erfolgen, weshalb dieser Fall normalerweise nicht eintreten sollte.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
Der Betrag der Hundesteuer ist ortsabhängig. Die Höhe der Steuer bestimmt nämlich die jeweilige Gemeinde, wodurch diese von Ort zu Ort variiert. In kleinen Gemeinden kostet sie oft weniger als in großen Städten. Bei der Übergabe des Hundes an einen neuen Besitzer muss dieser ebenfalls umgemeldet werden. In einigen Bundesländern existiert zudem ein sogenanntes Hunderegister, in welches Du Deinen Hund zusätzlich eintragen lassen musst.
Hier alles über einen Umzug mit Hund nachlesen!
Neben Hunden sind auch manche exotische Tiere meldepflichtig, beispielsweise:
In diesem Zuge muss zudem eine Haltungserlaubnis eingeholt und ein Nachweis vom Veterinäramt vorgelegt werden. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Tierhalter sollten sich bezüglich einer eventuellen Meldepflicht vor dem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland informieren.
Bei einem Wohnungswechsel darf außerdem nicht vergessen werden, bei gechipten Tieren die bei Tasso hinterlegte Anschrift zu aktualisieren. Die Besitzer werden sonst bei Verlust und Wiederfinden des Tieres nicht mehr oder nur schwer gefunden. Hier geht es zur online Adressänderung von Tasso.
Auch ein Kraftfahrzeug muss nach einem Umzug umgemeldet werden – egal, ob es sich dabei um ein Auto, ein Motorrad oder ein Wohnmobil handelt.
Bezüglich des Fahrzeugs müssen innerhalb der gleichen Stadt oder des gleichen Kreises lediglich die Papiere umgeschrieben werden. Dabei ist es möglich, das bisherige Kennzeichen zu behalten – sowohl bei Autos als auch Motorrädern.
Der Gang zur KFZ-Zulassungsstelle ist zur Erfassung der Daten weiterhin notwendig, da viele Versicherer die Beiträge neben der Regionalklasse auch nach der Postleitzahl berechnen. Somit können sie sich verändern. Diese sollte innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug aufgesucht werden. In manchen Kommunen besteht die Möglichkeit, auf dem Einwohnermeldeamt gleichzeitig mit dem Wohnort auch das Auto umzumelden.
Umzug-Checkliste „Auto und Motorrad ummelden“: Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls Du neue Nummernschilder wünscht, musst Du die bisherigen zur Ummeldung mitbringen. Diese ist auch ohne Wechsel des Kennzeichens kostenpflichtig. Für eine Ummeldung im Internet ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich. Auch ein Bevollmächtigter kann sie vor Ort vornehmen. Er benötigt eine Vollmacht des Antragstellers sowie die Kopie von dessen Ausweisdokument. Der Bevollmächtigte muss am Amt dann ebenso sein eigenes vorlegen.
Um in den Umweltzonen von verschiedenen Städten fahren zu können, muss das Auto mit einer Feinstaub- bzw. Umweltplakette ausgestattet sein. Darauf wird das Kennzeichen vermerkt.
Um der Post Deine neue Adresse mitzuteilen, damit Dir auch weiterhin problemlos alle Schriftstücke, Briefsendungen und Paketsendungen zugestellt werden können, gibt es zwei Möglichkeiten.
Damit keine Post verloren geht, empfiehlt es sich, zwei Wochen vor dem Einzug in die neue Wohnung einen Nachsendeauftrag zu stellen. Damit wird sie für den gewünschten Zeitraum automatisch an die neue Adresse weitergeleitet. Der Antrag kann in einer Filiale oder online gestellt werden. Hier geht es zum Online-Nachsendeauftrag.
Ein weiterer sehr sinnvoller Service der Deutschen Post ist die Umzugsmitteilung. Damit wird allen wichtigen Vertragspartnern wie Versicherungen, Banken, Versandanbietern, Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern automatisch die neue Anschrift mitgeteilt. Die Deutsche Post prüft in ihrer Datenbank die teilnehmenden bzw. registrierten Vertragspartner und aktualisiert die neue Adresse. Die Umzugsmitteilung ist ebenso online möglich.
Da es keine Garantie gibt, dass alle Vertragspartner und Behörden informiert werden, sollten sie dennoch gesondert über den Umzug informiert werden.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.
Bis wann der Strom auf die neue Anschrift umgemeldet werden muss, diesbezüglich gibt es keine gesetzliche Frist. Es ist jedoch ratsam, dies bereits etwa sechs Wochen vor dem Umzug zu erledigen. Hierfür kann auf der Webseite des Anbieters das Formular zur Adressänderung aufgerufen werden. Falls Du Dich nicht rechtzeitig ummeldest, beziehst Du an der neuen Adresse Strom vom örtlichen Anbieter über die Grundversorgung. Dieser Grundversorgungstarif ist in der Regel teurer.
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In den AGBs sollte geprüft werden, ob es eine Umzugsklausel gibt, mit welcher der Stromanbieter bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Preise zu vergleichen und bei einer Ersparnis zu wechseln. Dies ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich.
Bei einem geplanten Umzug muss etwa sechs Wochen vorher am neuen Wohnort Gas angemeldet werden, um nicht an der neuen Adresse vom örtlichen Anbieter Gas über die Grundversorgung (zu teureren Tarifen) zu beziehen. Viele Energieversorger bieten hierfür ebenso ein Onlineformular an.
Es empfiehlt sich, die Gasversorger mit einem Tarifrechner zu vergleichen, denn oftmals besteht die Möglichkeit, einen kostengünstigeren Tarif auszuwählen. Zu beachten ist jedoch, dass ein Umzug nicht automatisch zur Kündigung berechtigt. Die bestehende Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Lediglich, falls der Anbieter die neue Region nicht beliefert, ist eine fristlose Kündigung des Vertrags möglich.
Hier findest Du ausführliche Infos zum Thema „Gas ummelden„.
Hierzulande muss jeder Haushalt die Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) bezahlen. Die Gebühreneinzugszentrale heißt mittlerweile ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Bei einem Umzug ist demzufolge eine Ummeldung erforderlich. Hierfür wird die Beitragsnummer benötigt, die den Briefen der GEZ oder den Kontoauszügen bei den Abbuchungen zu entnehmen ist.
Neuanmeldung: Wurden bisher noch keine Gebühren entrichtet, ist eine Anmeldung notwendig, sofern für die neue Wohnung noch kein Beitrag bezahlt wird. Der Beitrag muss nämlich nicht mehr wie früher pro Gerät, sondern inzwischen einmal pro Wohnung entrichtet werden.
Die Ummeldung des Wohnsitzes ist online unter www.rundfunkbeitrag.de möglich. Alternativ kann ein PDF-Formular ausgedruckt, ausgefüllt und per Post eingeschickt werden.
Die Postadresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
in 50656 Köln
Hier mehr zum Thema „GEZ ummelden“ erfahren.
Rund vier Wochen vor dem geplanten Umzug sollten der Handy- und Telefonanschluss umgemeldet werden. Dies ist bei den meisten Anbietern telefonisch oder online möglich.
Die Adressänderung beim Mobilfunkvertrag kann in der Regel schnell und einfach selbst vorgenommen werden. Den Erstwohnsitz ummelden funktioniert in der Regel folgendermaßen: Nach Einloggen mit dem Benutzernamen und Passwort im Kundencenter wird das Online-Formular zur Adressdatenänderung ausgefüllt und gespeichert. Dann sind die Daten aktualisiert.
Auch der Telekom-Telefonanschluss muss etwa vier Wochen vor dem Umzug umgemeldet werden. Hierfür sind die Kunden- und Festnetzrufnummer sowie die alte und neue Anschrift erforderlich. Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Vorwahlbereichs ist es meist möglich, die Telefonnummer mitzunehmen. Bei einem Tarifwechsel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Umzugsdatum.
Bei einem Wohnungsumzug ist es ratsam, mindestens 30 Tage vorher das Internet umzumelden – vorausgesetzt, dass es am neuen Wohnort verfügbar ist. Es genügen meist ein Telefonanruf, eine E-Mail oder das Ausfüllen eines Onlineformulars.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sollten auch an der neuen Adresse zur Verfügung stehen und die Übertragungsrate der Internetverbindung gleich hoch bleiben. Ist dies nicht der Fall, hast Du ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Eine gute Option ist immer ein Vergleich und gegebenenfalls Anbieterwechsel, um Kosten zu sparen. Hierbei ist es wichtig, die Kündigungsfrist zu beachten. Falls Du die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht hast, dann ist kein Anbieterwechsel möglich.
Hier mehr zum Thema „Telefon und Internet ummelden“ erfahren.
Während des Umzugs liegt in beiden Wohnungen Versicherungsschutz vor. Spätestens zwei Monate nach diesem erlischt er jedoch für die alte Wohnung. Daher ist es wichtig, die Hausratversicherung frühzeitig über den geplanten Umzug zu informieren, um einen ununterbrochenen Versicherungsschutz zu garantieren. Wird der Versicherung die neue Adresse nicht mitgeteilt, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wodurch diese im Schadensfall keine Kosten übernimmt.
Hier mehr zum Thema „Hausratsversicherung ummelden“ erfahren.
Je nach
kann die Beitragshöhe variieren. Bei Erhöhung, besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht. Manchmal kann die Hausratversicherung auch drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden, um ein besseres Angebot anzunehmen. Nicht sicher, ob Deine derzeitige Hausratsversicherung, das beste Angebot für Dich hat? Dann geht es hier zu unserem Hausratsversicherungs-Vergleich.
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer musst beim Umzug einen weiteren Punkt auf Deiner Ummelden-Checkliste notieren. So musst Du nicht nur Deinen Wohnsitz, sondern eventuell genauso Dein Gewerbe ummelden. Denn sollte sich die Anschrift von dessen Betriebsstätte ebenfalls verändern, ist eine Ummeldung oder Abmeldung und Neuanmeldung beim jeweils zuständigen Gewerbeamt nötig. Das ist beispielsweise ebenso der Fall, falls Du im Homeoffice arbeitest. In diesem Fall ändert sich mit dem Wohnungswechsel nämlich nicht nur Deine private Anschrift – gleichzeitig wird auch Dein Gewerbe an einen neuen Standort verlegt.
Bei einem Wohnungsumzug gibt es vieles zu erledigen wie zum Beispiel das Ummelden bei einer Vielzahl von Stellen. Die erste Anlaufstelle sollte das Einwohnermeldeamt sein. Doch auch in Bezug auf das Auto, den Telefon-, Handy-, Strom-, Gas- und Internetanbieter, die GEZ, Bank, Tiere wie Hunde und vieles weitere ist eine Umzugsmeldung erforderlich. Wir hoffen unsere Checkliste mit Umzugstipps hilft Dir bei Deiner Umzugsplanung und vor allem dabei, nichts zu vergessen.
Hier unsere Ummelden-Checkliste (PDF) herunterladen (natürlich kostenlos und ohne Anmeldung).
Damit sind wir am Ende unseres Beitrags zum Thema „Ummelden-Checkliste: Wo musst Du überall Deine neue Adresse mitteilen?“ angelangt. Wir hoffen, dass die von uns gesammelten Informationen hilfreich für Dich gewesen sind. Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.