„Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt.“ Diese Metapher kommt nicht von Ungefähr. Fakt ist, dass ein Umzug mit hohen Kosten einhergeht und einige unvorhergesehene Ausgaben auf die Agenda setzt. Jeder Wohnungswechsel bringt also monetäre Einbußen mit sich. Doch es ist Land in Sicht. Denn viele Umzugskosten kannst Du (zumindest anteilig) von der Steuer absetzen. Der Einkommenssteuervorteil zeigt sich zwar erst im Folgejahr, doch er kann sich lohnen und Dir eine höhere Steuerrückerstattung sichern.
Ehe Du Dich also um Handwerker und eine Umzugsfirma kümmerst, solltest Du eine Checkliste anfertigen. In diese trägst Du ein, welche Dienstleistungen Du in Anspruch nimmst. Anschließend prüfst Du, für welche professionell ausgeführten Arbeiten rund um Deinen Umzug Du eine steuerliche Abschreibung vornehmen kannst. Und in welcher Höhe Du vor allem Geld vom Finanzamt zurückbekommst.
Du wirst sehen, dass sich diese Mühe bei der Umzugsplanung lohnt, weil Du sowohl bei einem beruflichen als auch privaten Umzug Geld sparen kannst. Wie das geht (und wie viel es im Endeffekt sein kann), das erfährst Du in diesem Beitrag.
Ziehst Du beruflich um, ist die Absetzung eines Großteils Deiner Umzugskosten beim Finanzamt möglich. Doch auch bei einem Privatumzug musst Du nicht auf diesen Vorteil verzichten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Handwerkerleistungen und Rechnungen einer Umzugsfirma (sowie professioneller Umzugshelfer) steuerlich abzusetzen. Das geht entweder als
Dabei kannst Du entweder Pauschalbeträge abziehen oder die Rechnungen (inklusive Zahlungsbelege) sammeln. Im zweiten Fall sicherst Du Dir den höchstmöglichen Satz in der Abrechnung. Dadurch ist dieser Weg der vorteilhaftere, sobald die erstattungsfähigen Ausgaben den Pauschalsatz übersteigen.
Die Grundvoraussetzung in allen Fällen ist natürlich, dass Du einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehst und Lohnsteuer abführst. Denn nur wer Abgaben ans Finanzamt zahlt, kann auch seinen Umzug in der Einkommenssteuererklärung des aktuellen Jahres auflisten, um diese zurückerhalten. Gehst Du einem Minijob nach (oder wirtschaftest durch den Transfer von Sozialleistungen steuerfrei), kannst Du lediglich bei der ARGE nachfragen, ob eine Umzugsunterstützung möglich ist.
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Ziehst Du aus beruflichen Gründen um, kannst Du mehr Kosten geltend machen als bei Privatumzügen. Da die Anfertigung einer Steuererklärung mit Umzugskosten sehr komplex ist und höchste Präzision erfordert, solltest Du besser einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater beauftragen. Du wirst sehen, dass sich die fachkundige Kalkulation lohnt und Dir eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis erbringt. Wer sich gerne selber hilft, der findet alle notwendigen Informationen auch im Elsterforum. Dabei handelt es sich um die offizielle Online-Unterstützung der deutschen Finanzämter, zum Ausfüllen der Online-Steuererklärung.
Ziehst Du von Berufswegen um – oder kannst aufgrund der Entfernung nicht pendeln und brauchst eine Zweitwohnung – zahlt Dir das Finanzamt eine nicht unerhebliche Umzugspauschale. Bzw. sind die beruflich bedingte Umzugskosten, welche über diesem Pauschalbetrag liegen, als Werbungskosten absetzbar. Selbst die doppelte Miete kannst Du in weiterer Folge steuerlich absetzen, wenn Du nachweist, dass die Zweitwohnung für Deine berufliche Tätigkeit unerlässlich ist.
Hinweis: Vergiss jedoch nicht darauf, dass Du auch einen Zweitwohnsitz anmelden musst.
Um einen berufsbedingten Umzug nachzuweisen, benötigst Du eine Bestätigung von Deinem Arbeitgeber. Oder den Arbeitsvertrag, in dem das Antrittsdatum der neuen Stelle ersichtlich ist – sowie natürlich zum Umzugstermin passt. Damit ein solcher vom Finanzamt anerkannt wird, musst Du zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Auch bei beruflich bedingten Umzügen solltest Du alle Quittungen für Handwerkerleistungen, Umzugshilfen und sonstige Aufwendungen aufbewahren. Reisen zur Wohnungsbesichtigung, eventuelle Maklerkosten oder Kosten für die Ummeldung und andere Gebühren kannst Du als Umzugskostenpauschale absetzen. Diese werden auf der Seite 2 der Anlage N (Zeile 45 bis 48) eingetragen. Übersteigen Deine realen Umzugskosten die Pauschalrückerstattung, solltest Du die Steuererstattung anhand der Belege für die Einzelleistungen (als Werbungskosten) bevorzugen.
Hat Dich Dein Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt, kann es durchaus sein, dass sich dieser an den Umzugskosten beteiligt. Auch diese Belege solltest Du aufheben, da sie genauso für die steuerliche Rückerstattung wichtig sind – in diesem Fall jedoch, da sie diese reduzieren.
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, verschiedene Kosten Deines Privatumzugs in der Einkommenssteuererklärung abzusetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen für einen Umzug können beispielsweise mit 20% der tatsächlichen Ausgaben – höchstens aber mit einem Betrag von 4000 EUR – angerechnet werden. Zu diesen zählen zum Beispiel:
Absetzen kannst Du dabei allerdings lediglich die reinen Lohnkosten – keine Aufwendungen für Materialien oder Kilometergeld. Die Lohnkosten müssen deshalb in der Rechnung gesondert angegeben werden. Wichtig ist außerdem, dass Du alle Rechnungen beleghaft überweist und auf Barzahlungen verzichtest. Das Finanzamt erkennt diese nämlich nicht an und Du gehst leer aus. Selbst für den Fall, dass Du die Rechnung vorlegen und damit die Inanspruchnahme einer professionellen Leistung beweisen kannst. Ist jedoch kein Zahlungsbeleg für diese vorhanden, kannst Du auch die Zahlung nicht nachweisen.
Vermeide das Risiko, durch eine Barzahlung leer auszugehen und absetzungsfähige Kosten im Endeffekt aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen. Eine Ausnahme bestätigt die Regel: Zahlst Du bar und lässt Dir eine Quittung mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel ausstellen, erkennt das Finanzamt die Zahlung an.
Um Fehler in der Eintragung der Aufwendungen zu vermeiden, solltest Du beim Finanzamt oder beim Steuerberater nach den richtigen Anlagen fragen und in Erfahrung bringen, welche Ausgaben in welche Spalte Deiner Steuererklärung gehören. Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen seit 2019 beispielsweise in einem gesonderten Formular (der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“) eingetragen werden.
Bei gesundheitsbedingten Umzügen muss außerdem die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Nur so können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen eingestuft werden. Die Steuervergünstigung ist in diesem Fall höher, da sie alle über der zumutbaren Belastung liegenden Ausgaben beinhaltet.
Bist Du selbstständig oder freiberuflich tätig, solltest Du abwägen, ob Du den privaten als gewerblichen Umzug vornimmst. Kannst Du dem Finanzamt eine verbesserte wirtschaftliche Situation am neuen Standort plausibel darlegen, so dass der Standortwechsel Deine erwirtschafteten Steuern erhöht, wird dich dieses dabei unterstützen.
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Empfehlenswert ist wie bereits erwähnt auch eine Abwägung der Pauschale in Gegenüberstellung zur Steuerersparnis mit Quittung – die Einreichung aller Rechnungen empfiehlt sich noch einmal dann, wenn deren Gesamtsumme die Pauschalsumme übersteigt.
Für die meisten Studenten ist der neue Lebensabschnitt mit einer örtlichen Veränderung verbunden. Du wurdest an einer Universität in einer anderen Stadt angenommen und brauchst nun ein WG-Zimmer oder eine bezahlbare Studentenwohnung? Dann kann es sich lohnen, schon vor dem Umzug über eine mögliche Absetzung der Kosten nachzudenken.
Um Deine Umzugskosten steuerlich geltend zu machen, musst Du zuerst einmal eine Steuererklärung abgeben. Des Weiteren muss sich der Weg zur Uni um mindestens 30 Minuten verkürzen. Studierst Du also in einer ganz anderen Stadt (oder gar in einem anderen Bundesland), sollte die Erfüllung dieser Bedingung Dich nicht vor ein Problem stellen. Oder wohnst Du n einer ländlichen Gegend und die nächste Universitätsstadt ist als Pendler kaum erreichbar? Dann brauchst Du Dir ebenso keine Gedanken machen – Dein Umzug ist von zwingender Notwendigkeit, um Dein Studium überhaupt antreten zu können.
Prinzipiell steht der Absetzung der Umzugskosten für Studenten also nichts entgegen. Sieh diesbezüglich allerdings davon ab, Dich von Kommilitonen als Umzugshelfer unterstützen zu lassen. Nur professionelle Handwerker und Umzugsfirmen sind abrechnungsfähig und dazu berechtigt, Dir eine rechtsgültige Rechnung inklusive Mehrwertsteuer auszustellen. Um die Umzugskosten in der Steuererklärung geltend zu machen, ist eine solche (plus dem Zahlungsbeleg) jedoch zwingend notwendig. Absetzen kannst Du diese entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben.
Du kannst also wie bereits erwähnt private, berufliche und krankheitsbedingte Umzüge von der Steuer absetzen. Erfüllst Du die jeweiligen Voraussetzungen, kannst Du Deine Ausgaben anteilig zurückerstattet bekommen. Absatzfähig sind beispielsweise:
Welche Kosten Du am Ende geltend machen kannst, hängt zuerst einmal davon ab, ob es sich um einen privaten oder beruflichen Umzug handelt. Im Falle eines berufsbedingten Wohnortwechsels kannst Du wiederum entweder die Umzugspauschale in Anspruch nehmen oder Deine Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Für Zweiteres ist das Einreichen der gesammelten Rechnungen (inklusive der Zahlungsbelege) Voraussetzung.
Hier erfährst Du alles
Für jeden Umzug gilt: Hebe alle Rechnungen UND deren jeweilige Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Quittungen, Zahlungseingangsbestätigungen) auf. Denn eine Rechnung allein reicht nicht aus, um beim Finanzamt auf eine Anerkennung der Umzugskosten zu hoffen. Die Umzugspauschale für einen beruflichen Umzug bekommst Du zwar ohne Belege. Dieser Betrag liegt im Regelfall jedoch deutlich unter dem Rückerstattungsbetrag, den Du Dir mit beleghaften Nachweisen sicherst. Es lohnt sich daher nicht, bei höheren Ausgaben auf die Pauschale zu vertrauen und dem Finanzamt Geld zu schenken.
Du kannst jeden Umzug von der Steuer absetzen – und auf diesem Weg für eine Verringerung Deiner Steuerlast sorgen. Gehst Du einer steuerpflichtigen Arbeit nach und gibst jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung ab, solltest Du Dir diese Chance nicht entgehen lassen. Sowohl bei privaten als auch bei beruflichen und krankheitsbedingten Umzügen, kannst Du auf diesem Weg Steuern sparen und Dir einen Vorteil sichern.
Auf die Möglichkeit der Umzugspauschale solltest Du nur zurückgreifen, wenn Du den Umzug selbst organisierst und daher keine Rechnungen von professionellen Dienstleistern vorweisen kannst. In allen anderen Fällen ist der Pauschalbetrag die falsche Entscheidung, da er deutlich geringer ausfällt, als dies bei einer Abrechnung mit Belegen der Fall ist.
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