Du ziehst aus beruflichen Gründen um? Dann kannst Du Dir bei den Umzugskosten eine Ersparnis sichern, indem Du diese steuerlich geltend machst. Oder zumindest einen guten Teil von diesen. Das geht entweder über die Umzugskostenpauschale oder die Werbungskosten. Wie Du Deine Ausgaben für einen Umzug von der Steuer absetzen kannst, falls dieser beruflich veranlasst ist, das erfährst Du in diesem Beitrag.
Ein Wohnungswechsel ist dann beruflich veranlasst, wenn die steuerpflichtige Tätigkeit das auslösende Moment ist. Sprich, wenn private Gründe keine (oder nur eine untergeordnete) Rolle, spielen. Dazu musst Du zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Damit eine solche Voraussetzung vom Finanzamt anerkannt wird, benötigst Du eine Bestätigung von Deinem Arbeitgeber. Oder den Arbeitsvertrag, in dem das Antrittsdatum der neuen Stelle ersichtlich ist, sowie natürlich zum Umzugstermin passt. Liegt eine von diesen vor, dann kannst Du die für den Umzug anfallenden Ausgaben steuerlich geltend machen. Das geht entweder über die
Ja, als Selbstständiger kannst Du einen beruflich veranlassten Umzug steuerlich geltend machen. Und zwar unter den Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Allerdings musst Du auch hierbei einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen, sprich dem Finanzamt die Notwendigkeit des Standortwechsels glaubhaft machen. Das kann sein, weil
Sogar, falls Du derzeit im Home Office tätig sein solltest (und Dein Umzug während Corona erfolgt), besteht die Möglichkeit einen Teil Deiner Aufwendungen vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Für diesen Fall werden Dir die Umzugskosten anteilig angerechnet. Und zwar in Abhängigkeit der Größe Deines Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung.
Hinweis: Um als Freiberufler einen Umzug von der Steuer absetzen zu können, musst Du alle Rechnungen (inklusive der Zahlungsbelege) aufbewahren und gemeinsam mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Bei der Umzugspauschale handelt es sich um einen fixen Betrag, welchen Du für einen beruflichen Umzug (für alle sonstigen Umzugskosten) steuerlich geltend machen kannst. Um diesen zu erhalten, musst Du die einzelnen Ausgaben nicht mit einer Rechnung inklusive Zahlungsbeleg nachweisen.
Die Umzugskostenpauschale beträgt seit dem 1. Juni 2020
von der Steuer zurück. Besonders interessant dürfte hierbei der Umstand sein, dass darüber hinaus pro Kind bis zu 2066 Euro an umzugsbedingten Unterrichtskosten erhalten kannst. Unter diese fallen beispielsweise Ausgaben für Nachhilfestunden, um versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen.
Wie bereits erwähnt deckt der Pauschalbetrag die sonstigen Umzugskosten ab, unter welche folgende Punkte fallen:
Die Umzugskostenpauschale wird auf der Seite 2 der Anlage N (Zeile 45 bis 48) eingetragen. Sollten Deine tatsächlichen Ausgaben den Pauschalbetrag übersteigen, lohnt es sich auf jeden Fall die Rechnungen und Zahlungsbelege zu sammeln, um dem Finanzamt kein Geld zu schenken.
Hinweis: Ziehst Du zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren aus beruflichen Gründen um – und hast beides Mal davor (und danach) in Deiner eigenen Wohnung gelebt – erhöht sich die Umzugspauschale um 50%.
Nein – denn Umzugskosten, die das Beziehen der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betreffen, sind rein als Werbungskosten abzugsfähig. Das entschied aktuell das Thüringer Finanzgericht in dieser Weise. Damit sind die Kosten für den Umzug in eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort nur gegen Nachweis absetzbar sind – womit wiederum die Umzugskostenpauschale nicht berücksichtigt werden kann.
Ja, auch wenn Du zugunsten Deiner Karriere ins Ausland ziehst, kannst Du die Umzugskostenpauschale beim Finanzamt einfordern. Bei einem beruflich bedingten Wohnortwechsel ins Ausland sind die Umzugskosten von der Steuer absetzbar. Grundlage für die Höhe der Umzugskostenpauschale bildet Paragraph 18 Absatz 2 der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV). Innerhalb der EU wird bei der Berechnung von einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 ausgegangen. Das sind mit Stand 1. März 2020 1146 Euro. Bei einem Umzug außerhalb der EU erhöht sich die Pauschale auf 21 Prozent des Grundgehalts – was wiederum 1203 Euro entspricht.
Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, welche du notwendigerweise tätigen musst, um überhaupt Geld zu verdienen. Dazu gehören Bewerbungsfotos, genauso wie die Fahrt zum Vorstellungsgespräch oder eben ein beruflich bedingter Umzug. Die Werbungskosten decken im Gegensatz zur Umzugspauschale (welche für die sonstigen Umzugskosten gilt) die allgemeinen Umzugskosten ab. Hierunter fallen:
Eingetragen werden die Werbungskosten in die Anlage N der Einkommenssteuererklärung. Unerlässlich ist, dass du für jede erbrachte Leistung sowohl die Rechnung als auch den Zahlungsbeleg mit einreichst.
Damit wären wir am Ende unsere Beitrags zum Thema „Umzugskostenpauschale und Werbungskosten: Wie kann ich einen beruflich veranlassten Umzug von der Steuer absetzen?“. Wir hoffen, dass die hier aufgeführten Informationen hilfreich für Deine Umzugsplanung sein werden.
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