ᐅ Werbungskosten und Umzugskostenpauschale 🚚 Wie kann ich einen beruflich veranlassten Umzug von der Steuer absetzen? 📑

ᐅ Werbungskosten und Umzugskostenpauschale 🚚 Wie kann ich einen beruflich veranlassten Umzug von der Steuer absetzen? 📑

Du ziehst aus beruflichen Gründen um? Dann kannst Du Dir bei den Umzugskosten eine Ersparnis sichern, indem Du diese steuerlich geltend machst. Oder zumindest einen guten Teil von diesen. Das geht entweder über die Umzugskostenpauschale oder die Werbungskosten. Wie Du Deine Ausgaben für einen Umzug von der Steuer absetzen kannst, falls dieser beruflich veranlasst ist, das erfährst Du in diesem Beitrag.

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Musst Du aufgrund einer neuen Arbeitsstelle in eine andere Stadt (oder ein anderes Bundesland) umziehen, dann kannst Du zumindest einen (großen) Teil der Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Inhaltsverzeichnis:

      1. Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst (Anrecht auf Umzugskostenpauschale und Werbungskosten)?
        1. Kann ich auch als Selbstständiger (Freiberufler) einen Umzug aus beruflichen Gründen von der Steuer absetzen?
      2. Was ist die Umzugskostenpauschale?
        1. Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
        2. Welche Leistungen und Ausgaben deckt die Umzugspauschale ab?
        3. Wo wird die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung eingetragen?
        4. Kann der Pauschalbetrag auch für eine Zweitwohnung beansprucht werden?
        5. Gibt es die Umzugskostenpauschale auch für einen Umzug ins Ausland?
      3. Wie können die Kosten für den Umzug als Werbungskosten abgesetzt werden?

1. Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst (Anrecht auf Umzugskostenpauschale und Werbungskosten)? 💼

Ein Wohnungswechsel ist dann beruflich veranlasst, wenn die steuerpflichtige Tätigkeit das auslösende Moment ist. Sprich, wenn private Gründe keine (oder nur eine untergeordnete) Rolle, spielen. Dazu musst Du zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Du trittst Deinen ersten Job an – und ziehst in eine neue Wohnung.
  2. Durch den Arbeitsplatzwechsel ist ein Umzug in eine andere Stadt (oder ein anderes Bundesland) notwendig.
  3. Durch den Umzug verkürzt sich der tägliche Arbeitsweg um mindestens eine Stunde (dadurch kann zum Beispiel auch der Umzug nach einer Trennung oder Scheidung unter Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden).
  4. Die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort erhöht sich und macht eine Zweitwohnung ODER den Komplettumzug nötig (Beginn oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung). Übrigens: Du musst auch einen Zweitwohnsitz anmelden.
  5. Dein aktueller Arbeitgeber versetzt Dich an einen anderen Standort (oder verlegt diesen).
  6. Du beziehst eine Dienstwohnung – oder musst diese räumen.
  7. Du kehrst aus dem Ausland zurück und trittst eine neue Arbeitsstelle an.

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Damit eine solche Voraussetzung vom Finanzamt anerkannt wird, benötigst Du eine Bestätigung von Deinem Arbeitgeber. Oder den Arbeitsvertrag, in dem das Antrittsdatum der neuen Stelle ersichtlich ist, sowie natürlich zum Umzugstermin passt. Liegt eine von diesen vor, dann kannst Du die für den Umzug anfallenden Ausgaben steuerlich geltend machen. Das geht entweder über die

  1. Umzugskostenpauschale: Mit Höchstbetrag, dafür aber ohne Nachweispflicht der Einzelleistungen.
  2. Oder über die Werbungskosten: Zar ohne Höchstbetrag – im Gegenzug muss jedoch jede einzelne Leistung mit Rechnung und dazugehörigem Zahlungsbeleg nachgewiesen werden.

1.1 Kann ich auch als Selbstständiger (Freiberufler) einen Umzug aus beruflichen Gründen von der Steuer absetzen? 👩‍💻

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Ja, als Selbstständiger kannst Du einen beruflich veranlassten Umzug steuerlich geltend machen. Und zwar unter den Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).  Allerdings musst Du auch hierbei einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen, sprich dem Finanzamt die Notwendigkeit des Standortwechsels glaubhaft machen. Das kann sein, weil

  1. die bisherigen Räumlichkeiten inzwischen zu klein (für Dein expandierendes Unternehmen) geworden sind.
  2. Dein neuer Standort günstiger gelegen ist. Zum Beispiel näher an Deinen Auftraggebern, Lieferanten und & oder Kunden.
  3. am aktuellen Standort Absatzprobleme bestehen.

Sogar, falls Du derzeit im Home Office tätig sein solltest (und Dein Umzug während Corona erfolgt), besteht die Möglichkeit einen Teil Deiner Aufwendungen vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Für diesen Fall werden Dir die Umzugskosten anteilig angerechnet. Und zwar in Abhängigkeit der Größe Deines Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung.

Hinweis: Um als Freiberufler einen Umzug von der Steuer absetzen zu können, musst Du alle Rechnungen (inklusive der Zahlungsbelege) aufbewahren und gemeinsam mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

2. Was ist die Umzugskostenpauschale? 💶

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Bei der Umzugspauschale handelt es sich um einen fixen Betrag, welchen Du für einen beruflichen Umzug (für alle sonstigen Umzugskosten) steuerlich geltend machen kannst. Um diesen zu erhalten, musst Du die einzelnen Ausgaben nicht mit einer Rechnung inklusive Zahlungsbeleg nachweisen.

2.1 Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale? 🧮

Die Umzugskostenpauschale beträgt seit dem 1. Juni 2020

  • 1639 Euro für Paare,
  • sowie 820 Euro für Einzelpersonen.
  • Pro Kind  – auch ledige, Stief- oder Pflegekinder – erhältst Du weitere 361 Euro

von der Steuer zurück. Besonders interessant dürfte hierbei der Umstand sein, dass darüber hinaus pro Kind bis zu 2066 Euro an umzugsbedingten Unterrichtskosten erhalten kannst. Unter diese fallen beispielsweise Ausgaben für Nachhilfestunden, um versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. 

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Wie hoch die Umzugskostenpauschaule für Deinen beruflich veranlassten Umzug am Ende ist, das hängt im Wesentlichen davon ab, wie viele Personen in Deinem Haushalt leben.

2.2 Welche Leistungen und Ausgaben deckt die Umzugspauschale ab? 🛠️

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Wie bereits erwähnt deckt der Pauschalbetrag die sonstigen Umzugskosten ab, unter welche folgende Punkte fallen: 

  • Inserate für die Wohnungssuche.
  • Alte Wohnung:
    • Handwerkerarbeiten für Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen, zu welchen Du laut Mietvertrag verpflichtet bist, um die Mietkaution zurückzuerhalten.
    • Endreinigung für eine besenreine Übergabe der alten Wohnung.
  • Neue Wohnung:
    • Professionelle Installation von Licht- und Elektrotechnik oder der Küche.
    • Installation von Telefon- und Internetanschluss.
    • Professionelles Anbringen oder Ändern von Gardinen, Rollos sowie Vorhängen, sowie den dazugehörigen Halterungen.
  • Ummeldegebühren wie beispielsweise für die Kfz-Ummeldung, Post ummelden (Nachsendeauftrag) oder Wohnsitz ummelden beim Einwohnermeldeamt.
  • Trinkgelder und Verpflegungskosten für die Umzugshelfer.

2.3 Wo wird die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung eingetragen? 📑

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Die Umzugskostenpauschale wird auf der Seite 2 der Anlage N (Zeile 45 bis 48) eingetragen. Sollten Deine tatsächlichen Ausgaben den Pauschalbetrag übersteigen, lohnt es sich auf jeden Fall die Rechnungen und Zahlungsbelege zu sammeln, um dem Finanzamt kein Geld zu schenken.

Hinweis:  Ziehst Du zum zweiten Mal innerhalb von 5 Jahren aus beruflichen Gründen um – und hast beides Mal davor (und danach) in Deiner eigenen Wohnung gelebt – erhöht sich die Umzugspauschale um 50%.

2.4 Kann der Pauschalbetrag auch für eine Zweitwohnung beansprucht werden? 🏘️

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Nein – denn Umzugskosten, die das Beziehen der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betreffen, sind rein als Werbungskosten abzugsfähig. Das entschied aktuell das Thüringer Finanzgericht in dieser Weise. Damit sind die Kosten für den Umzug in eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort nur gegen Nachweis absetzbar sind – womit wiederum die Umzugskostenpauschale nicht berücksichtigt werden kann.

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Egal, in welchen Winkel der Welt Dich Dein neuer Job auch bringen mag – die Umzugskostenpauschale gibt es auch für einen beruflich veranlassten Umzug ins Ausland.

2.5 Gibt es die Umzugskostenpauschale auch für einen Umzug ins Ausland? 🛫

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Ja, auch wenn Du zugunsten Deiner Karriere ins Ausland ziehst, kannst Du die Umzugskostenpauschale beim Finanzamt einfordern. Bei einem beruflich bedingten Wohnortwechsel ins Ausland sind die Umzugskosten von der Steuer absetzbar. Grundlage für die Höhe der Umzugskostenpauschale bildet Paragraph 18 Absatz 2 der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV). Innerhalb der EU wird bei der Berechnung von einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 ausgegangen. Das sind mit Stand 1. März 2020 1146 Euro. Bei einem Umzug außerhalb der EU erhöht sich die Pauschale auf 21 Prozent des Grundgehalts – was wiederum 1203 Euro entspricht.

3. Wie können die Kosten für den Umzug als Werbungskosten abgesetzt werden? 🤔

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Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, welche du notwendigerweise tätigen musst, um überhaupt Geld zu verdienen. Dazu gehören Bewerbungsfotos, genauso wie die Fahrt zum Vorstellungsgespräch oder eben ein beruflich bedingter Umzug. Die Werbungskosten decken im Gegensatz zur Umzugspauschale (welche für die sonstigen Umzugskosten gilt) die allgemeinen Umzugskosten ab. Hierunter fallen:

  • Fahrt- und eventuell Übernachtungskosten für die Wohnungsbesichtigung und / oder Schlüsselübergabe.
  • Maklergebühren für Wohnungssuche und Vermittlung.
  • Doppelte Mietbelastung (für maximal 6 Monate): Für den Fall, dass eine frühere Kündigung der bisherigen Wohnung ausgeschlossen ist.
  • Eine zusätzliche Hausratversicherung oder Umzugsversicherung, um Deinen Hausrat gegen etwaige Schäden abzusichern.
  • Mietgebühren für Transportfahrzeuge.
  • Komplettservice einer Umzugsspedition.

Eingetragen werden die Werbungskosten in die Anlage N der Einkommenssteuererklärung. Unerlässlich ist, dass du für jede erbrachte Leistung sowohl die Rechnung als auch den Zahlungsbeleg mit einreichst.

Damit wären wir am Ende unsere Beitrags zum Thema „Umzugskostenpauschale und Werbungskosten: Wie kann ich einen beruflich veranlassten Umzug von der Steuer absetzen?“. Wir hoffen, dass die hier aufgeführten Informationen hilfreich für Deine Umzugsplanung sein werden.

Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle Deine Vertragspartner automatisch über Deine Namens- oder Adressänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital, einfach bequem! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.

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