Eine durchdachte Umzugsplanung ist das A und O eines erfolgreichen Umzugs. Viele Aufgaben sind zu erledigen – von der Wohnungsbesichtigung über das Packen der Umzugskisten bis hin zur Anmeldung am neuen Wohnort. Eine Umzugs-Checkliste ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel. Wir widmen uns in diesem Beitrag einem wichtigen Punkt aus dieser Liste: Dem Wohnsitz ummelden. Erfahre hier, was Du bei dieser beachten musst, welche Fristen gelten und wie Du die Anmeldung an Deinem neuen Wohnort vornimmst.
In Deutschland gilt die Meldepflicht. Wer an einem Ort seinen Lebensmittelpunkt hat, der muss sich dort anmelden. Der Lebensmittelpunkt ist dabei laut Gesetz der Ort, an welchem mehr als die Hälfte des Jahres verbracht wird. § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) gibt außerdem vor, dass auch jeglicher Zweitwohnsitz anzumelden ist. Die Meldepflicht beginnt zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung.
Die Staatsangehörigkeit ist für die Meldepflicht nicht von Belang. Ausländer, die nach Deutschland ziehen oder innerhalb von Deutschland umziehen, haben ebenfalls 14 Tage Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagert wird. Handelt es sich lediglich um einen Urlaub oder eine Geschäftsreise, dann ist keine Anmeldung erforderlich. Ausnahme kann ein mehrmonatiger Aufenthalt sein, der wiederum eine Anmeldung erforderlich macht – in einem solchen Fall ist es am besten direkt beim Einwohnermeldeamt nachzufragen.
Bei einer Ummeldung ziehst Du innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde um. Du meldest Dich also auf demselben Einwohnermeldeamt um. Verlagerst Du jedoch Deinen Hauptwohnsitz von einer Gemeinde oder Stadt in eine andere – und damit in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Amtes – dann musst Du Dich bei diesem anmelden. Eine extra Abmeldung von Deinem vorherigen Wohnsitz ist nicht notwendig. Die Benachrichtigung erfolgt automatisch zwischen den beiden Ämtern.
Eine Anmeldung ist des Weiteren notwendig bei
Eine Abmeldung ist in der Regel nur möglich, falls Du Deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegst. Anschließend meldest Du Dich im Ausland neu an. Beachte, dass oftmals der Nachweis über die Abmeldung in Deutschland zum Anmelden im Ausland erforderlich ist.
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Du musst Deinen Hauptwohnsitz ummelden, sobald Du Deinen Lebensmittelpunkt verlagerst. Sprich den Ort, an welchem Du mehr als die Hälfte des Jahres verbringst. Die genaue Definition von Lebensmittelpunkt ist allerdings fallbezogen. Wohnt Deine Familie in der Wohnung, Du verbringst dort jedoch nur die Wochenenden, da Du beruflich viel unterwegs bist, dann handelt es sich trotzdem um Deinen Hauptwohnsitz – unabhängig davon, dass Du Dich die meiste Zeit nicht in der Wohnung aufhältst.
In Deutschland sind die Einwohnermelde- bzw. Bürgerämter für die Ummeldung zuständig. Einwohnermeldeämter sind in der Regel in der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung zu finden. Du kannst entweder persönlich auf dem Einwohnermeldeamt erscheinen oder eine Vollmacht ausstellen. Auf der Gemeinde Deines alten Wohnortes musst Du Dich nicht abmelden.
Hinweis: Willst Du ein Gewerbe ummelden, dann ist dafür nicht das Einwohnermelde- sondern das Gewerbeamt (plus Finanzamt) zuständig.
Für die Ummeldung benötigst Du Deinen Personalausweis und die Vermieterbescheinigung. Diese belegt, dass Du an der angegeben Adresse auch wirklich wohnhaft bist. Der Vermieter darf die Bescheinigung nur ausstellen, wenn Du die Wohnung tatsächlich beziehst. In diesem Fall ist er aber dazu verpflichtet. Weigert er sich unrechtmäßig, dann informiere hierüber Deine Gemeinde. Falls Dein Ausweis nicht mehr gültig sein sollte, dann stellt Dir Deine neue Wohngemeinde ein neues Ausweisdokument aus, sobald die Ummeldung abgeschlossen ist. Auf Wunsch erhältst Du einen vorübergehenden Personalausweis, da die Erstellung des neuen Dokumentes mindestens fünf Tage dauert.
Hier kannst Du Dir eine Vorlage für die Vermieterbescheinigung als PDF herunterladen (natürlich kostenlos und ohne Anmeldung).
Du kannst Dich frühestens am Tag des Einzugs in der neuen Wohnung anmelden. Von diesem Tag an beginnt eine 14-tägige Frist zu laufen. Nach Ablauf von diesen zwei Wochen musst Du Dich umgemeldet haben.
Es ist nicht möglich, sich vor dem Wohnungswechsel anzumelden. Du kannst jedoch bereits im Vorfeld einen Termin auf der Gemeinde vereinbaren. Insbesondere in großen Städten sind lange Wartezeiten am Amt möglich, die Terminvereinbarung kann demzufolge sinnvoll sein. Diese Aussage gilt vor allem für die KFZ-Zulassungsstellen. Dort sind mehrwöchige Wartelisten in Großstädten nicht unüblich.
Aktuell ist es in Deutschland nicht möglich, sich online umzumelden. Als Hauptgrund benennen die Gemeinden die Erfordernis einen Personalausweis zwecks Identifizierung vorzulegen. Über das Internet kann diese Forderung nicht zufriedenstellend erfüllt werden. In einigen Gemeinden ist es allerdings möglich, einen Antrag auf Ummeldung per Post zu stellen.
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Bei einem Umzug, musst Du Dich und Dein KFZ getrennt ummelden.
Vor allem in kleineren Gemeinden überschneiden sich jedoch die Zuständigkeiten oft, da mehrere Aufgaben von einer Abteilung übernommen werden. Diese Stellen nennen sich dann Bürgeramt. Die Ummeldung des KFZ ist in Städten und Kreisen mit einem solchen normalerweise gemeinsam mit der Ummeldung Deiner Person möglich.
Die erste Empfehlung lautet: Vereinbare einen Termin. Das reine Ummelden auf der Gemeinde ist üblicherweise innerhalb weniger Minuten erledigt. Wartezeiten hingegen dauern im Worst Case mehrere Stunden. Mit einem festen Termin entfallen diese.
Die zweite Empfehlung lautet: Beauftrage einen Bevollmächtigten, der die Ummeldung für Dich vornimmt. Falls Du mit Deiner Familie umziehst, dann muss nicht jedes Familienmitglied auf der Gemeinde erscheinen. Eine solche Vollmacht muss in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
Sie können die Vollmacht auch für Personen außerhalb Ihrer Kernfamilie (Verwandte und Freunde) erstellen. Insbesondere für Senioren und für Berufstätige ist diese Option eine gute Lösung.
Falls Du Dich nicht ordnungsgemäß um- bzw. anmeldest, dann kann dies verschiedene (unangenehme) Konsequenzen haben:
Die Gemeinden legen fest, welche Strafen für das Nicht-Ummelden gelten. Strafen von bis zu 1.000 Euro sind möglich, in den meisten Fällen kostet eine verspätete Anmeldung jedoch lediglich rund 20 bis 30 Euro. Ob bei einer verspäteten Anmeldung eine Strafe ausgesprochen wird, liegt immer im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Bei einer Scheinanmeldung an einer Adresse, an welcher Du gar nicht wohnst, sind jedoch Strafhöhen von bis zu 50.000 Euro möglich.
Für die Anmeldung am Zweitwohnsitz gelten die gleichen Fristen wie für die Anmeldung am Hauptwohnsitz. Du musst Dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Ein Zweitwohnsitz kann nur dann angemeldet werden, falls Du in Deutschland bereits über einen Erstwohnsitz verfügst.
Das Mietrecht definiert den Hauptwohnsitz, als den Ort, an dem sich „eine Person mehr als die Hälfte des Jahres aufhält“. Laut Steuerrecht ist die Hauptwohnung der „Mittelpunkt der Lebensinteressen“. Lebst Du aus beruflichen oder privaten Gründen an verschiedenen Orten, besitzt Du neben Deiner Hauptwohnung einen Zweitwohnsitz. Auch das eigene Ferienhaus gilt als Zweitwohnsitz.
Ob eine Ferienwohnung oder eine Unterkunft auf einem Campingplatz als Erstwohnsitz genutzt werden kann, hängt von den Regelungen der jeweiligen Gemeinde ab. Die Angabe als Zweitwohnsitz hingegen ist vorgeschrieben. Nicht als Zweitwohnsitz gelten lediglich Ferienwohnungen, die ausschließlich vermietet und nicht selbst genutzt werden.
Damit sind wir am Ende unseres Ratgebers „Wohnsitz anmelden: Wo muss man sich nach einem Umzug ummelden?“ angelangt. Wir hoffen, dass wir all Deine Fragen beantworten konnten. Falls nicht, dann hinterlasse uns gerne ein Kommentar oder schreibe uns eine Mail.
Übrigens: Mit unserer YouChange-Umzugsapp werden alle deine Vertragspartner automatisch über deine Adress- oder Namensänderungen informiert. Dadurch hast Du keinen unnötigen Zeitaufwand mit dem Ummelden, vergisst niemand zu benachrichtigen und ersparst Dir neben Zeit vor allem Ärger. YouChange: Umziehen – einfach digital! Solltest Du noch Fragen zu unserem Service haben, kannst Du hier unsere FAQ nachlesen – oder uns direkt eine Nachricht schreiben.